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Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz

Schulden sind oft ein Tabuthema, doch für immer mehr Bürgerinnen und Bürger ein alltägliches Problem. Auch in Berlin gibt es eine große Zahl überschuldeter Privathaushalte. Finanzielle Notlagen sind in den meisten Fällen nicht mehr ohne Hilfe zu kompensieren.

Seit 1999 gibt es auch für Privatpersonen die Möglichkeit, entschuldet zu werden. Dies setzt zwar ein langwieriges und kompliziertes Verfahren voraus, aber es gibt wieder Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Die notwendige Unterstützung finden Sie in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Das Land Berlin verfügt über ein gutes und qualifiziertes Beratungsnetz. In den gemeinnützigen anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen besteht die Möglichkeit kostenlos fachgerechte Unterstützung zu erhalten. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist unter anderem verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, die anerkannten Beratungsstellen erfüllen müssen.

Bundesweit treten jedoch ebenso unseriöse Anbieter auf, die die Situation von Überschuldeten ausnutzen. Nicht selten werden die Schuldner gezielt persönlich angesprochen oder falsche Versprechungen gemacht.

Seit Dezember 2005 besteht die Möglichkeit, auch online mit den gemeinnützigen anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Kontakt zu treten.

Verschuldungskarrieren beginnen oft schon im Jugendalter. Das unterstreicht die Notwendigkeit intensiver Präventionsarbeit zu einem frühen Zeitpunkt. Für alle Fachkräfte in den gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen hat das Thema Prävention einen hohen Stellenwert.
Für die Koordination und Planung des Beratungsangebotes ist es notwendig, die Entwicklung der Ver- und Überschuldungssituation zu analysieren.

Für weitere Infos zu den beschriebenen oben genannten Themen wählen Sie bitte Ihren Informationsbedarf aus der nachfolgenden Auflistung aus!


Informationen zur Kontopfändung und zum Pfändungsschutz - Wichtige Neuerung!

Achtung Handlungsbedarf noch vor Jahresende!
Änderung beim Kontopfändungsschutz ab 1.1.2012. Auch Sozialleistungen sind betroffen.


Der Pfändungsschutz für Sozialleistungen, bei dem der Kontoinhaber das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Kontogutschrift von einem herkömmlichen Konto abheben kann, fällt ab 1. Januar 2012 vollständig weg.

Alte gerichtliche Beschlüsse zur Aussetzung der Kontopfändung werden voraussichtlich ihre Gültigkeit verlieren.

Das heißt: Wird das Konto gepfändet und ist nicht in ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) umgewandelt, muss die Bank das vorhandene Guthaben an den Gläubiger überweisen.
Dies gilt auch dann, wenn nur Sozialleistungen auf dem Konto eingehen!

  • Lassen Sie sich rechtzeitig von einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle beraten.
  • Ist Ihr Konto im Soll (wegen Überziehung oder Dispo), ist umgehende Beratung besonders wichtig.

Nähere Hinweise unter:
Achtung - Kontopfändung - Ab 01.01.2012 fällt der alte Kontopfändungsschutz komplett weg! (Flyer)(Externer Link)
Hompepage Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.(Externer Link)

Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren

Schuldnerberatung

Aktiv Selbständige und ehemals Selbständige, die mehr als 19 Gläubiger haben und/oder gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, unterliegen dem Regelinsolvenzverfahren und müssen beim Amtsgericht Charlottenburg zentral für Berlin einen Insolvenzantrag stellen.

Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform am 1. Januar 1999 besteht auch für Verbraucher die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung zu beantragen. Allen redlichen Schuldnern und Schuldnerinnen wird damit ein Weg zum wirtschaftlichen Neuanfang eröffnet.

Das Gesetz schreibt den Versuch einer außergerichtlichen Einigung vor der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens vor. Dafür ist die Beratung durch eine sogenannte "geeignete Stelle" oder "geeignete Person" notwendig. Falls der außergerichtliche Einigungsversuch erfolglos bleibt, wird dies durch die geeignete Stelle/Person bescheinigt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Durchführung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens beim - je nach Wohnort - zuständigen Amtsgericht.

Nach dem Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) vom 6. Juli 1998 bestimmt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, welche Beratungsstellen die Anerkennung als "geeignete Stelle" erhalten. Es werden Stellen anerkannt, die eine qualifizierte Schuldnerberatung sowohl in persönlicher als auch in sachlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten.

Geeignete Personen für die Beratung sind aufgrund ihres Berufes Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Weitere Informationen bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.(Externer Link)

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Schuldner- und Insolvenzberatung online

Die Online-Beratung per Chat oder Mail ist eine gute Ergänzung des übrigen Angebots der gemeinnützigen anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Das Angebot steht allen Ratsuchenden offen und bietet vor allem denjenigen Betroffenen, die (noch) nicht in einer Schuldnerberatungsstelle waren oder die nur sehr schwer während der Öffnungszeiten eine Beratungsstelle aufsuchen können, die Möglichkeit für Information und Kontaktaufnahme.

Das Projekt Online-Beratung wird von der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin gefördert. Aus allen Bezirken sind die anerkannten, gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen an diesem Projekt beteiligt.

Der Zugang erfolgt über die Internetseite der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V(Externer Link).

Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

(geeignete Stellen gemäß § 4 AGInsO des Landes Berlin)


Hier finden Sie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten Beratungsstelle für Ihr Anliegen:

Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

Wenden Sie sich in Ihrem eigenen Interesse nur an eine Beratungsstelle, die die Anerkennung als geeignete Stelle vorweisen kann!

Die Beratung der bezirklichen Stellen ist kostenlos. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Prävention

Reden Sie ehrlich über Geld!

Behalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen indem Sie monatlich Ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen. So merken Sie schnell, wenn es eng wird und können selbst steuern oder sich kompetente Hilfe holen. Schuldnerberatung unterstützt Sie auch bei Ihrer Haushalts- und Budgetplanung - damit Schulden gar nicht erst zum Problem werden.

Für alle Fachkräfte in den gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen hat das Thema Prävention einen hohen Stellenwert. Zu den Aktiviäten auf diesem Gebiet zählen:

  • Informationsveranstaltungen, Vorträge in Schulen, Vorträge in Berufsschulen (auf Anfrage)
  • Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken oder einzelnen Jugendvereinen und Jugendstiftungen
  • regelmäßig angebotene Sprechstunden in Jugendeinrichtungen
  • Beratung im Rahmen von Fallmanagement
  • Erarbeitung von Präventionsmaterialien und deren zielgerichteter Einsatz (Dazu gehören: Ratgeberbroschüren ebenso wie das "Handy-Booklet"(Externer Link))

Vereinzelt werden speziell für die Schuldnerberatung von Jugendlichen bezirkliche Mittel bereitgestellt.

Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz(Externer Link) stellt bundesweit Hinweise und Materialien zur Verfügung.

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Unseriöse Anbieter

Vorsicht vor unseriösen Anbietern!

Wenden Sie sich nur an Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, die den Nachweis über die Anerkennung als geeignete Stelle gemäß § 4 AGInsO führen können.

Bundesweit treten unseriöse Anbieter im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung auf, die die verzweifelte Situation von Überschuldeten ausnutzen. Durch falsche Versprechungen wie: "Zahlen Sie nur noch an eine Stelle", Darlehen zur Tilgung der Schulden, "Hier werden Sie Ihre Schulden los" und unangemessene Bearbeitungsgebühren oder Vorkosten werden Betroffene zusätzlich geschädigt. Für ein effektives Vorgehen gegenüber unseriösen Anbietern ist es am wirksamsten, wenn Informationen über deren Tätigkeit schnell und unterstützt durch Anzeigen von Geschädigten weitergegeben werden.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle oder an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.

Entwicklung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Seit Inkrafttreten der Verbraucherinsolvenzordnung am 1. Januar 1999 werden in unregelmäßigen Abständen Berichte zur Entwicklung in den anerkannten Stellen angefertigt. Sie geben einen Überblick sowohl zu Fallzahlen, soziodemografischen Daten, Schuldenstruktur der Ratsuchenden, Qualitätsmerkmalen als auch Informationen zur sozialpolitischen Entwicklung bei der Umsetzung der Verbraucherinsolvenzordnung.

Gesetzliche Grundlagen

Die Anerkennungsvoraussetzungen für die geeigneten Stellen regelt das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) vom 6. Juli 1998 in Verbindung mit den dazugehörigen Ausführungsvorschriften (AV AG InsO) vom 31. August 1999.

Weiter Informationen erhalten Sie auch unter:

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Oranienstraße 106
D-10969 Berlin

Stadtplan


Frau Manzke
Telefon (030) 9028 2153
Telefax (030) 9028 2063
E-Mail

Akt. Zahlen & Fakten

Zahlen und Fakten zur Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz