Direkt zum Inhalt der Seite springen

Vollstationäre Pflege - Pflegeheime (SGB XI)


  • Rechtliche Grundlagen, z.B. Landespflegeeinrichtungsgesetz, Pflegeeinrichtungsförderungs-Verordnung, finden Sie im Pflegeportal des Landes Berlin.
  • Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege im Land Berlin

    Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege im Land Berlin laden »

    (Stand: 01.01.2009, 123181 Bytes)
  • Anlage A zum Rahmenvertrag für dementiell erkrankte Pflegebedürftige

    Anlage A zum Rahmenvertrag für dementiell erkrankte Pflegebedürftige laden »

    (35186 Bytes)
  • Cohen-Mansfield-Skala

    Cohen-Mansfield-Skala laden »

    (Dokumentation der Verhaltensauffälligkeiten vor und in der besonderen Dementenbetreuung, 918242 Bytes)
  • Erläuterungen zur Cohen-Mansfield-Skala

    Erläuterungen zur Cohen-Mansfield-Skala laden »

    (10031 Bytes)
  • Anlage B zum Rahmenvertrag für Pflegebedürftige im Wachkoma

    Anlage B zum Rahmenvertrag für Pflegebedürftige im Wachkoma laden »

    (45513 Bytes)
  • Anlage C zum Rahmenvertrag für langzeitbeatmete Pflegebedürftige

    Anlage C zum Rahmenvertrag für langzeitbeatmete Pflegebedürftige laden »

    (53515 Bytes)
  • Anlage D zum Rahmenvertrag für geistig behinderte oder geistig und mehrfach behinderte Pflegebedürftige

    Anlage D zum Rahmenvertrag für geistig behinderte oder geistig und mehrfach behinderte Pflegebedürftige laden »

    (27099 Bytes)
  • Anlage E zum Rahmenvertrag für Pflegebedürftige mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen

    Anlage E zum Rahmenvertrag für Pflegebedürftige mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen laden »

    (33282 Bytes)
Vergütungen

Hier erhalten Sie einen Überblick über die mit dem Träger der Sozialhilfe vereinbarten Vergütungen und Entgelte vollstationärer Pflegeheime.

Erklärung der Abkürzungen:

  • MP = Maßnahmepauschale (Sie benennt bei den Pflegeeinrichtungen die Pflegevergütung.)

  • GP = Grundpauschale (Diese beinhaltet die getrennt vereinbarten Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung.)

  • IB = Investitionsbetrag (Er beinhaltet die gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen. Sofern bei nicht geförderten Einrichtungen keine unterschiedlichen Investitionsentgelte für Ein- und Mehrbettzimmer mit dem Träger der Sozialhilfe vereinbart sind, sind oft nur Entgelte für Einbettzimmer ausgewiesen. Im Einzelfall können diese daher auch oder nur für Mehrbettzimmer zutreffen, wenn die Einrichtung tatsächlich über keine Einbettzimmer verfügt.)

  • FB = Freihaltegeld (Bei vorübergehender Abwesenheit des Pflegebedürftigen vom Pflegeheim z.B. wegen eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthaltes wird für drei Tage das volle Entgelt weitergezahlt. Ab dem vierten Abwesenheitstag muss nur noch das Freihaltegeld gezahlt werden. Dafür muss auch der Pflegeheimplatz während der Abwesenheit freigehalten werden. Das Freihaltegeld umfasst 75 % der Pflegevergütung, der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie ggf. weiterer Zuschläge. Das Freihaltegeld umfasst nicht die Ausbildungsvergütung; sie ist weiter zu entrichten. Die genaue Regelung steht im § 27 des Rahmenvertrags (s.o.).

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: (030) 9028 - 0
Telefax: (030) 9028 - 2063
Kontakt

Berliner Sozialrecht

Das in Berlin geltende Sozialrecht für Sie zum Nachlesen.

Pflegeportal

Hier erhalten Sie Informationen rund um die Pflege und Betreuung Pflegeportal des Landes Berlin

Interessante Links