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Vertragsangelegenheiten im Sozialressort des Landes Berlin

Rahmenfördervertrag und Kooperationsvereinbarungen

Rahmenfördervertrag und Kooperationsvereinbarungen

Das Land Berlin unterstützt ausgewählte gesamtstädtische soziale Angebote durch staatliche Zuwendungen. Der ab 2011 für fünf Jahre geltende neue Rahmenfördervertrag unterstützt die Aufgabenerfüllung der Wohlfahrtsverbände und stellt die gesamtstädtisch finanzierte Infrastruktur der Gesundheits- und Sozialprojekte sicher.
Zwei Kooperationsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (Integriertes Sozialprogramm - ISP) und mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (Infrastruktuprogramm Stadtteilzentren - IFP STZ).  mehr »

Vertragsangelegenheiten nach dem SGB XI und SGB XII

Vertragsangelegenheiten nach dem SGB XI und SGB XII

Insbesondere für unser Fachpublikum haben wir hier den Berliner Rahmenvertrag, Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, den Einrichtungskatalog mit Einrichtungspreisen, Informationen der und über die Entgeltkommission im Bereich Soziales etc. veröffentlicht.  mehr »

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: (030) 9028 - 0
Telefax: (030) 9028 - 2063
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Berliner Sozialrecht

Das in Berlin geltende Sozialrecht für Sie zum Nachlesen.

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