Das Land Berlin unterstützt ausgewählte gesamtstädtische soziale Angebote durch staatliche Zuwendungen. Der ab 2011 für fünf Jahre geltende neue Rahmenfördervertrag unterstützt die Aufgabenerfüllung der Wohlfahrtsverbände und stellt die gesamtstädtisch finanzierte Infrastruktur der Gesundheits- und Sozialprojekte sicher.
Zwei Kooperationsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (Integriertes Sozialprogramm - ISP) und mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (Infrastruktuprogramm Stadtteilzentren - IFP STZ). mehr »
Insbesondere für unser Fachpublikum haben wir hier den Berliner Rahmenvertrag, Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, den Einrichtungskatalog mit Einrichtungspreisen, Informationen der und über die Entgeltkommission im Bereich Soziales etc. veröffentlicht. mehr »