BRV - Anlage 6

Regelung zur vorübergehenden Abwesenheit von Betreuten - Freihalteregelung -

Die Regelungen zur Vorübergehenden Abwesenheit von Betreuten – Freihalteregelungen – wurden mit Beschluss Nr. 8 / 2007 gefasst und gelten mit Wirkung ab 01. Januar 2008 für: