Schwerstkranke und Sterbende

Medizinerin hält die Hand einer Seniorin

„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen” – mit diesem Satz sind die fünf Leitsätze der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland überschrieben. Alle Menschen, die einer hospizlich-palliativen Betreuung bedürfen, soll ein entsprechender Zugang ermöglicht werden. Im Mittelpunkt der Betreuung steht immer der betroffene Mensch und das Bemühen um die Sicherung von Lebensqualität bis zuletzt.

Dies gilt selbstverständlich auch für nach Deutschland geflohene schwerstkranke und sterbende Menschen aus der Ukraine:
Пояснювальний фільм українською мовою: Служби підтримки для догляду за важкохворими та помираючими в Німеччині

Emblem Charta "Sorgekultur in Berlin"

Auch wenn die Möglichkeiten einer guten Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden in den letzten 25 Jahren entscheidend verbessert worden sind, ist die gesellschaftliche und persönliche Auseinandersetzung mit den existentiellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer immer wieder einzufordern und anzuregen. Ansätze sorgenden Gemeinschaften und Sorgekultur am Lebensende sind sichtbarer zu machen und zu stärken.

Dazu braucht es neue, offene Gesprächsräume und geeignete vielfältige Handlungsformate. Für entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wurde das Emblem „Sorgekultur in Berlin“ von einer aus Mitgliedern des Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung Berlin zusammengesetzten Jury gekürt. Es verbindet optisch in den Farben der Charta die Bedeutung des Wortstamms „palliative“ „schützende Hülle“ oder auch „Ummantelung“ mit dem für Berlin stehenden Berliner Fernsehturm.
Alle dem Anliegen verpflichteten Berliner Initiativen können das preisgekrönten Emblem „Sorgekultur in Berlin“ herunterladen und nutzen.

Weitere Informationen

Hospiz- und Palliativversorgung in Berlin

In Berlin gibt es für Erwachsene 32 ambulante Hospizdienste einschließlich Zweigstellen mit rund 2.100 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie 17 stationäre Hospize mit insgesamt 255 Plätzen für Erwachsene. Darunter befinden sich acht Plätze für die teilstationäre Betreuung und Versorgung tagsüber oder nachts im Ricam-Hospizzentrum in Rudow.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stehen insgesamt acht ambulante Kinderhospizdienste mit an die 400 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie mit dem Sonnenhof und dem Berliner Herz zwei stationäre Hospize mit insgesamt 21 Plätzen zur Verfügung. Bei letzterem sind fünf Plätze für Tages- oder Nachtbetreuung angesiedelt.

Insgesamt haben die Hospizdienste über 2.300 ehrenamtlich Mitarbeitende, von denen ca. 2.000 für Sterbebegleitung entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. qualifiziert sind.
Bei vielfältigen Aufgaben der stationären Hospizarbeit engagieren sich ca. 500 Ehrenamtliche.
Des Weiteren engagieren sich Bürgerinnen und Bürger in Fördervereinen, Kuratorien, Stiftungsgremien etc. für die Begleitung Sterbender und deren Angehörige und in der Trauerbegleitung sowie für eine offene Kommunikation über das Leben vor dem Tod.

Im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gibt es zurzeit 106 zugelassene SAPV-Ärzte und 47 SAPV-Pflegedienste. Zehn Palliativstationen mit 82 ordnungsbehördlich genehmigten Betten ergänzen die ambulante Palliativversorgung.

Gelegenheit, sich mit der Arbeit der ambulanten und stationären Hospize Berlins bekannt zu machen und mit den Themenfeldern Sterben, Tod und Trauer auseinander zu setzen, bieten die jeweiligen Tage der offenen Tür und teils regelmäßige Fachveranstaltungen, wie z. B. die an jedem zweiten Montag im Monat stattfindenden Forum-Abende des Lazarus Hospiz.
Der Hospiz- und Palliativverband Berlin und seine Mitgliedsorganisationen organisieren jährlich mit der Berliner Hospizwoche und den Berliner Hospiztagen ein größeres übergreifendes Veranstaltungsformat, das im Jahr 2020 unten der Bedingungen der Pandemie virtuellen Charakter trug.
Auf der Internetseite des Hospiz- und Palliativverbandes Berlin finden sich neben Hinweisen zu Veranstaltungen weitere Informationen zur Hospiz- und Palliativversorgung in Berlin.
Selbstverständlich können sich Interessierte auch direkt an die Dienste und Einrichtungen zwecks individueller Informationen und Besichtigungsmöglichkeiten wenden. Die Kontaktdaten zu Hospiz- und Trauerangeboten in Berlin werden u.a. veröffentlicht von der Zentralen Anlaufstelle Hospiz auf deren Internetseite unter der Rubrik „Einrichtungen in Berlin“.

Für die Umfeldsuche haben einige Krankenkassen und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin spezielle bundesweite Suchportale eingerichtet.

Hospiz- und Palliativkonzept für das Land Berlin

Der Senat hat im April 2011 das 3. Hospiz- und Palliativkonzept für das Land Berlin (Drucksache 16/4057 Abgeordnetenhaus Berlin) beschlossen, um die Betreuung, Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in Berlin weiter zu verbessern.

Weitere Informationen und Links zum Hospiz- und Palliativkonzept für das Land Berlin

Verankerung stationärer Hospizleistungen im Sozialgesetzbuch

Stationäre Hospizleistungen haben im Jahr 1997 Eingang in das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) gefunden, Leistungen der ambulanten Hospizdienste im Rahmen der Sterbebegleitung im Jahr 2002. Seit 2007 ist darüber hinaus ein eigener Leistungsanspruch für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im SGB V verankert worden.
Ebenfalls im SGB V geregelt ist die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinischen Versorgung (BQKPMV), die es seit 2017 gibt.
Eine gute Übersicht zu den bundesrechtlichen Grundlagen für die Hospiz- und Palliativversorgung und Patientenverfügung ist zu finden auf der Internetseite des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes.

Serviceseite ‘Gesetze und Verordnungen’ des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes

Spezialisierte Beratung für schwerstkranke, sterbende Menschen und ihre Angehörigen

Die Zentrale Anlaufstelle Hospiz (ZAH) berät zu den Themen Sterbebegleitung, Tod, Trauer, Hospiz und Palliativversorgung und vermittelt Informationen und Hilfeangebote für schwerstkranke und sterbende Menschen und deren pflegende Angehörige. Auf ihren Seiten bietet die ZAH umfassende Informationen zu den Angebotsstrukturen mit Adressen und Telefonnummern sowie die Möglichkeit einer Online-Beratung.

Zu Strukturen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung berät HomeCare Berlin e.V..

Das am 08.11.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) regelt erstmals einen Anspruch der Versicherten auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dabei sollen Krankenkassen auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase informieren, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. In Berlin wird dieser Anspruch über die Pflegestützpunkte und direkt über die gesetzlichen Krankenkassen realisiert.

Die Datenbank Hilfelotse Berlin der Berliner Pflegestützpunkte enthält ebenfalls Adressen, Informationen und Beratungsangebote zu diesem Themenkomplex.

Wegweiser 'Wenn Heilung nicht mehr möglich ist' der Senatsverwaltung

Der Wegweiser ‘Wenn Heilung nicht mehr möglich ist – Informationen rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer’ ist in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Anlaufstelle Hospiz und dem Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie des Unionhilfswerkes entstanden und liegt in der sechsten Auflage vor. Die Broschüre soll sterbenden Menschen und ihren Angehörigen helfen, ihre schwierige Situation zu meistern und sich die Hilfe und Unterstützung zu holen, die sie dafür benötigen. Für ausgewählte besondere Personengruppen, wie schwerstkranke Kinder und Jugendliche oder hochbetragte und an Demenz erkrankte Menschen gibt es spezielle Ausführungen. Sie können die Broschüre bei der Zentralen Anlaufstelle Hospiz anfordern: E-Mail oder Anruf unter (030) 4071-1113 zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.

  • Wenn Heilung nicht mehr möglich ist...

    PDF-Dokument (1.0 MB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

  • Vorsorgekarte

    In der Printausgabe des Wegweisers `Wenn Heilung nicht mehr möglich ist`, die sich optisch von der hier herunterladbaren barrierefreien Fassung unterscheidet, befinden sich Klappkarten zur Vorsorge. Hier eine Vorlage zum Ausdrucken, Ausschneiden, Falten, Ausfüllen und Einstecken (z.B. ins Portemonnaie).

    PDF-Dokument (151.9 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Vorsorge für kritische Situationen und das Lebensende

Rechtzeitige Vorsorge für Handlungs- und Entscheidungssicherheit insbesondere in akuten kritischen Situationen wird empfohlen. Dazu gehört, sich und Nahestehende über Handlungsoptionen zu informieren bzw. beraten zu lassen, sich mit den betroffenen Nahstehenden auszutauschen und letztlich die im Rahmen der Vorsorge gewünschten Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Im Zusammenhang mit der Verschriftlichung des eigenen (Patienten)-Willens in Form einer Patientenverfügung wird zusätzlich die Einbeziehung der Ärztin oder des Arztes des Vertrauens empfohlen.

Für Situationen, bei denen schnelles Handeln angesagt ist, wird die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines übersichtlichen Notfallplans bzw. der Berliner Notfallverfügung empfohlen. Notfallverfügungen können insbesondere in akuten kritischen Situationen zu Handlungs- und Entscheidungssicherheit beitragen.
In Berlin haben sich die maßgeblichen Verbände, Körperschaften und Strukturen bereits im März 2019 für die Nutzung der entwickelten Berliner Notfallverfügung ausgesprochen.
Der hier dokumentierte Patientenwille sollte stets Ergebnis eines Kommunikationsprozesses zwischen Betroffenen, Ärzten und ggf. Bevollmächtigten sein. Dazu gehört unbedingt die ärztliche Aufklärung ebenso wie die Beratung über die Möglichkeiten der hospizlich-palliativen Versorgung. Der Arzt oder die Ärztin bestätigt durch mit Unterzeichnung, dass er oder sie zu den Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen beraten und an der Erstellung der Notfallverfügung mitgewirkt hat. Fehlt der Nachweis einer entsprechenden Beratung, besteht Unsicherheit darüber, ob der oder die Betroffene genau wusste, wofür oder gegen welche Maßnahmen er oder sie sich entschieden hat.
Die individuelle Entscheidung ist auch mit den Pflegenden bzw. Zugehörigen abzusprechen, zu dokumentieren und zugänglich aufzubewahren.

Treten dann tatsächlich Situationen ein, für die die Vollmachten und Verfügungen erstellt worden und entscheidend sind, muss gesichert sein, dass nahestehende Menschen wissen bzw. es auf andere Weise transparent ist, dass es diese Dokumente gibt und wo sie sich befinden. Dazu kann eine Notfallkarte in der Geldbörse oder bei Alleinlebenden eine Notfalldose im Kühlschrank dienen.

Beratung zur Vorsorge bieten verschiedene Stellen, darunter die oben schon genannten ambulanten Hospizdienste, die Berliner Pflegestützpunkte und die Zentrale Anlaufstelle Hospiz.

  • Verfügung für Notfälle für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal

    Berliner Notfallverfügung

    PDF-Dokument (164.0 kB)

Sorgekultur am Lebensende in Berliner Pflegeheimen

Zu den Aufgaben der Pflegeheime gehört selbstverständlich auch die Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner in der letzten Lebensphase. Sie haben darüber hinaus die Option, bereits im Vorfeld eine Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten.
Inhalte und Anforderungen wurden auf Bundesebene im Jahr 2017 vereinbart.

Im Rahmen dieses kommunikativen Prozesses besteht auch die Möglichkeit unter Einbeziehung der jeweiligen behandelnden Ärzt*innen aktuelle Vorsorgedokumente, wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und die Berliner Notfallverfügung, zu erstellen oder zu aktualisieren.

Die nachhaltige Etablierung von Hospizkultur und Palliative-Care-Kompetenz stellt grundsätzlich ein lohnenswertes Ziel für Berliner Pflegeheime dar. Eine Möglichkeit, sich intensiver damit auseinanderzusetzen bietet die Mitgliedschaft im Netzwerk Palliative Geriatrie Berlin. Es wird vom Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie koordiniert und von der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung gefördert. Hier haben sich aktuell rund 65 Berliner Pflegeheime und einige Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen zusammengeschlossen. Schwerstkranke und sterbende Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen und Nahestehenden sollen bei der Auseinandersetzung mit der Verletzlichkeit, Endlichkeit und Vergänglichkeit des menschlichen Lebens unterstützt und damit die Voraussetzungen für ein würdiges Sterben geschaffen werden.

Die Broschüre ‘Sorgekultur am Lebensende in Berliner Pflegeheimen – Netzwerk Palliative Geriatrie Berlin’ ist vom Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie des Unionhilfswerkes in Zusammenarbeit mit dem IFF Wien Palliative Care und Organisationsethik/Universität Klagenfurt und der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erarbeitet worden. Sie ist in den grundsätzlichen Aussagen noch aktuell.

  • Sorgekultur am Lebensende in Berliner Pflegeheimen - Netzwerk Palliative Geriatrie Berlin

    PDF-Dokument (402.7 kB)

Hospiz- und Palliativversorgung im Krankenhaus

Dreiviertel aller Menschen wünschen, zu Hause zu sterben. Real stirbt nur ein Fünftel zu Hause und nahezu die Hälfte aller Menschen im Krankenhaus.

Die allgemeine Palliativversorgung gehört zur Basisversorgung und ist Bestandteil der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeit. Um diese zu stärken, gibt es eine Reihe von Aktivitäten. Dazu gehört die Schulung und Etablierung von Demenz- und Palliativbeauftragten in Krankenhäusern (DuP) und Empfehlungen, z. B. zur Entwicklung von Leitbild und Konzepten oder zur Kooperation zwischen Krankenhäusern und ambulanten Hospizdiensten. Die Berliner Krankenhausgesellschaft, der Hospiz- und PalliativVerband Berlin und die zuständige Senatsverwaltung unterstützen die praktische Umsetzung und haben z. B. in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Instrumente zur Kooperation kommuniziert.

Wege zur Verbesserung der Sterbebegleitung in Krankenhäusern – Dokumentation zur Fachveranstaltung

Logo Berliner Initiative zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Im Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses entstand die ‘Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland’ und konnte im September 2010 veröffentlicht werden. In fünf Leitsätzen werden hier Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe formuliert, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern.
Auch unter Beteiligung Berliner Expertinnen und Experten wurde eine Nationale Strategie zur Umsetzung der Charta erarbeitet, die am 17. Oktober 2016 durch eine Allianz von mehr als 50 Organisationen, die wesentliche Entscheidungsträger im Gesundheitswesen repräsentieren, mit konsentierten Handlungsempfehlungen verabschiedet.

Der Runde Tisch Hospiz- und Palliativversorgung Berlin unterstützt die Umsetzung der Charta.

Für verschiedene Umsetzungsfragen ist die Koordinationsstelle Umsetzung Charta in Berlin unter dem Dach der Zentralen Anlaufstelle Hospiz ansprechbar.

Bei neuen öffentlichkeitswirksamen Initiativen zur Umsetzung der Charta kann dort das Berliner Logo zur Charta-Umsetzung beantragt werden.