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ARCHIV: Rundschreiben II Nr. 02/2012 über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

p(. vom 24. Februar 2012, aufgehoben mir Rundschreiben Soz Nr. 08/2017 vom 26.01.2018

Die Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe – AV EH) vom 9. Februar 2007 (ABl. S. 667) treten mit Ablauf des 29. Februar 2012 außer Kraft. Sie müssen daher neu erlassen werden. Wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung (vergleiche Neumann in Pfennig/ Neumann, Verfassung von Berlin, Artikel 66, 67, Rn. 30) sind sie bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (“AV Eingliederungshilfe – AV EH) vom 9. Februar 2007