Wer den Grundwehr- bzw. Zivildienst oder eine Wehrübung ableistet, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
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Hierdurch sollen bestimmte Zahlungsverpflichtungen der Grundwehr- und Zivildienstleisten abgesichert werden, die nicht durch den Wehrsold oder die Entschädigung für den Zivildienst abgedeckt sind.
Ausführliche Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf den Seiten des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin.



