Flyer zur Übernahme von Wohnkosten für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII in deutscher Sprache
Anlage (Richtwerttabelle)
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV Wohnen) wegen Inkrafttretens der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) am 01.05.2012 derzeit überarbeitet werden.
Der Senat von Berlin hat am 3. April 2012 die Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung - WAV) beschlossen, mit der das Land Berlin als erster kommunaler Träger eine auch die Gerichte bindende Rechtsverordnung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII schafft.
Die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) ist am 01. Mai 2012 in Kraft getreten.. Sie weist die neuen Richtwerte für angemessene Wohnkosten abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft, der beheizten Fläche des Wohngebäudes und vom jeweiligen Heizenergieträger differenziert aus.
Die Wohnaufwendungenverordnung unterliegt entsprechend der gesetzlichen Regelungen der uneingeschränkten Normenkontrolle durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. In seiner Urteilsverkündung am 25.April 2013 hat das Gericht im Rahmen des verhandelten Normenkontrollverfahrens die in der WAV bestimmten Richtwerte für angemessene Mieten in Berlin aufgrund der eingeflossenen Werte für die Heizkosten und der Härtefallregelungen als nicht schlüssig kritisiert. Gleichzeitig hat das Gericht aber weder den Mietspiegel, die einheitlichen Richtwerte für ganz Berlin noch dem Grunde nach das Bruttowarmmietenkonzept als Basis für die Wohnaufwendungenverordnung in Frage gestellt. Im Ergebnis könnte die Entscheidung für bestimmte Personengruppen zu einer Absenkung der Richtwerte führen. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig, die Wohnaufwendungenverordnung wird daher in Berlin weiterhin angewendet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist daran interessiert, die Verordnung höchstrichterlich prüfen zu lassen. Eine endgültige Entscheidung, ob Revision einlegt wird, wird aber erst nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung getroffen.
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Der Flyer zur Übernahme von Wohnkosten für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII in türkischer Sprache wird zur Zeit erstellt und Ihnen hier in Kürze zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die FAQ wegen Inkrafttretens der Wohnaufwendungenverordnung am 01.05.2012 derzeit überarbeitet werden!
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Neben den unter Downloads stehenden Regelungen für Wohnungslose finden Sie weiterführende Informationen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
Wichtige Informationen und hilfreiche Tipps werden von der Berliner Initiative "Wohnen im Alter" (BIWiA) zur Verfügung gestellt.
Die Wohnbedürfnisse von Menschen mit Behinderung entsprechen im Allgemeinen den Bedürfnissen der übrigen Bevölkerung.
Weil Behinderung oft gleichbedeutend ist mit Einschränkungen des Bewegungs- und Handlungsspielraums, müssen technische und personelle Hilfen zur Bewältigung des Alltags zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zum Thema Wohnen von Menschen mit Behinderung.
Informationen und Möglichkeiten zur Wohnungsunterbringung für Asylbewerber/innen finden Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.