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Sozialversicherung

Sie erhalten Auskünfte über die Institutionen der sozialen Sicherung. Dies betrifft vorrangig die

Gesetzliche Rentenversicherung

Aufgaben / Gesetzliche Grundlage
Zu den Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Erbringung von Leistungen zur Rehabilitation, die Zahlung von Renten sowie die Aufklärung und Beratung der Versicherten und Rentner. Die gesetzliche Grundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)(Externer Link).
Wer ist versichert?
Es gibt zwei Arten von Versicherten: Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte.

Pflichtversichert sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Diese Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung kraft Gesetzes; sie kann nicht ausgeschlossen werden. Zu den pflichtversicherten Beschäftigten zählen beispielsweise auch behinderte Menschen, die in anerkannten Behindertenwerkstätten tätig sind. Auch einige Berufsgruppen der selbständig Tätigen (z.B. Handwerker, Künstler und Publizisten) unterliegen der Versicherungspflicht.
Auch die Bezieher von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld u.ä.) sind grundsätzlich pflichtversichert.
Pflichtversichert sind auch Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeiten in den ersten drei Lebensjahren des Kindes sowie Personen, die einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung wenigstens 14 Stunden pro Woche nicht erwerbsmäßig pflegen.

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen geringfügig Beschäftigte und Personen, die in einem anderen Sicherungssystem Anwartschaften erwerben, z.B. Beamte.
Für nicht versicherungspflichtige Selbständige besteht die Möglichkeit, der Pflichtversicherung freiwillig beizutreten (Antragspflichtversicherung). Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden.

Zur freiwilligen Versicherung sind grundsätzlich alle nicht versicherungspflichtigen Personen vom 16. Lebensjahr an berechtigt.
Träger der Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).
Träger der Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA), die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung (ehemals Landesversicherungsanstalten) - in Berlin und Brandenburg die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg(Externer Link) - und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
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Finanzierung / Beiträge
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich aus Beiträgen. Grundsätzlich werden die Beiträge der versicherungspflichtig Beschäftigten von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen. Aus dem Bundeshaushalt wird ein Bundeszuschuss gezahlt. Auch der Bundeszuschuss wird unmittelbar für die Erfüllung der Rentenansprüche verwendet und deckt darüber hinaus die sozial gebotenen aber nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung ab.

Merkmale des Finanzierungssystems sind das Umlageverfahren und der Generationenvertrag. Unter dem Umlageverfahren ist zu verstehen: Was heute als Beitrag eingezahlt wird, wird sogleich als Rente an die Rentner ausgezahlt. Die Beiträge werden also nicht für den einzelnen Versicherten als Rücklage angesammelt. Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlich festgelegter Vertrag zwischen der Versicherten-Generation und der Renten-Generation. Inhalt des Vertrages ist die Verpflichtung der heutigen Generation, durch ihre Beiträge die Renten der vorausgehenden Generation zu sichern, in der Erwartung, dass die ihr folgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.
Welche Leistungen gibt es?
Folgende Renten werden gezahlt:
  • Renten wegen Alters
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrenten
Ferner werden gewährt:
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulungen)
  • ergänzende Leistungen (z.B. Fahrtkosten, Haushaltshilfen)
Verfahren der Leistungsgewährung
Leistungen aus der Rentenversicherung werden grundsätzlich auf Antrag gewährt. Hilfestellung leisten im Bedarfsfall die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger und die Versichertenältesten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der beiden genannten Rentenversicherungsträger. Dort erhalten Sie auch detaillierte weitergehende Auskünfte über das gesamte komplexe Rentenversicherungsrecht:
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