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Welches Bezirksamt ist für Ihren Sozialhilfeantrag zuständig? Wo können Sie sich beraten lassen?

Zuständig für die Ausführung des SGB XII sind für Berliner Bürgerinnen und Bürger die Bezirksämter, hier in der Regel die Sozialämter. Sie entscheiden in eigener Verantwortung über die Ausführung des Sozialhilferechts und die Anwendung im Einzelfall. Dabei sind die Sozialämter auch an die besonderen landesrechtlichen Regelungen gebunden.

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Berlin?

Haben Sie keinen Wohnsitz in Berlin?

Sie haben Ihren Wohnsitz in Berlin, das heißt Sie sind in Berlin gemeldet.

Zuständig ist:

1. das Sozialamt des Wohnbezirks, in dem Ihre Wohnung liegt.

2. wenn Sie in einer Einrichtung leben, das Sozialamt des Wohnbezirks, wo Sie zuletzt in einer Wohnung gemeldet waren und gelebt haben.

Klicken Sie in der Karte oder nachfolgenden Tabelle auf den Namen Ihres Wohnbezirks. Sie werden automatisch auf die Seite des für Sie zuständigen Bezirksamtes weitergeleitet. Dort erhalten Sie Auskünfte über die Adresse und Öffnungszeiten.

Sie haben keinen Wohnsitz in Berlin, das heißt Sie sind nicht in Berlin gemeldet.

1. Personen, die nach Berlin ziehen und noch keinen konkreten Wohnsitz (in Aussicht) haben

2. Personen ohne festen Wohnsitz

Die Zuständigkeit des Sozialamtes richtet sich nach Ihrem Geburtsdatum, bzw. nach dem Geburtsdatum des Haushaltsvorstandes (Der- oder diejenige, die den größten finanziellen Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet. Alleinstehende gelten stets als Haushaltsvorstand.).

Klicken Sie bitte in der nachfolgenden Tabelle auf das Bezirksamt neben Ihrem Geburtsdatum. Sie werden automatisch auf die Internetseite des für Sie zuständigen Bezirksamtes weitergeleitet. Dort erfahren Sie die Anschrift und die Öffnungszeiten des Sozialamtes.

Geburtsdatum Bezirksamt
01.01. bis 17.02. Mitte (Wedding, Tiergarten, Mitte)
18.02. bis 04.03. Pankow
05.03. bis 05.04. Friedrichshain-Kreuzberg
06.04. bis 21.04. Charlottenburg-Wilmersdorf
22.04. bis 07.05. Spandau
08.05. bis 23.05. Charlottenburg-Wilmersdorf
24.05. bis 08.06. Steglitz-Zehlendorf
09.06. bis 24.06. Tempelhof-Schöneberg
25.06. bis 10.07. Steglitz-Zehlendorf
11.07. bis 26.07. Tempelhof-Schöneberg
27.07. bis 11.08. Neukölln
12.08. bis 12.09. Treptow-Köpenick
13.09. bis 28.09. Lichtenberg
29.09. bis 30.10. Pankow
31.10. bis 15.11. Reinickendorf
16.11. bis 01.12. Marzahn-Hellersdorf
02.12. bis 16.12. Lichtenberg
17.12. bis 31.12. Marzahn-Hellersdorf

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: (030) 9028 - 0
Telefax: (030) 9028 - 2063
Kontakt

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