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Soziales Entschädigungsrecht

Der Grundgedanke der Sozialen Entschädigung:
Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.

Auch die Hinterbliebenen solcher Beschädigten können eine Versorgung beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das Soziale Entschädigungsrecht wird in Berlin vom Landesamt für Gesundheit und Soziales durchgeführt. Dort erhalten Sie ausführliche Auskunft und Beratung über die Versorgung von:
Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) können Sie in Ihrem Bezirksamt geltend machen.

Die gesetzlichen Grundlagen(Externer Link) können Sie in der aktuellen Fassung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehen.
Aktuelle Informationen

SED-Opferrente - Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Am 29. August 2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz sollen Haftopfer, die eine mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Grundordnung nicht vereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 6 Monaten verbüßt haben, entschädigt werden. Die monatliche besondere Zuwendung in Höhe von 250 Euro erhalten Rentner und Menschen mit wirtschaftlicher Bedürftigkeit.

In dem Gesetz wurde weiter beschlossen, dass die Antragsfristen in den drei Rehabilitierungsgesetzen (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz und Berufliches Rehabilitierungsgesetz) bis zum 31. Dezember 2011 verlängert wurden.

Ihren Antrag können Anspruchsberechtigte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin stellen. Nähere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und dem Verfahren erhalten Sie hier.

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: (030) 9028 - 0
Telefax: (030) 9028 - 2063
Kontakt

Berliner Sozialrecht

Das in Berlin geltende Sozialrecht für Sie zum Nachlesen.

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