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Tagespflege (SGB XI)
Den Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) gemäß § 75 Absatz 1 und 2 SGB XI mit Stand vom 01.01.2013 sowie die Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Stand 13.06.2016 finden Sie auf der Internetseite der AOK Nordost:
Vergütungen
Hier erhalten Sie einen Überblick über die mit dem Träger der Sozialhilfe vereinbarten Vergütungen und Entgelte der Tagespflegeeinrichtungen.
Erklärung der Abkürzungen:- MP = Maßnahmepauschale (Sie benennt bei den Pflegeeinrichtungen die Pflegevergütung.)
- GP = Grundpauschale (Diese beinhaltet die getrennt vereinbarten Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung.)
- IB = Investitionsbetrag (Er beinhaltet die gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen.)
- FB = Freihaltegeld (Dies ist in der Tagespflege nicht vereinbart. Es werden nur Anwesenheitstage bezahlt.)
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-2063
Interessante Links
Übersicht der Leistungstypen und Kurzbezeichnungen