Hinweis: Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde. Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.
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Das Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz von Berlin
In Leichter Sprache
In Berlin sollen alle Menschen mit und ohne Behinderung gut zusammen leben können. Deshalb gibt es das Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. Es legt fest, welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben, damit sie gleichberechtigt mit den Menschen ohne Behinderung leben können.
Sprache: Leichte Sprache, Erscheinungsjahr: 2008, Seitenanzahl: 22, Format: DIN A4, Publikationsart: Broschüre
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