Hinweis: Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde. Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.
Publikationen – Einzelansicht
Patientinnen und Patienten haben das Recht …
Seit dem 26. Februar 2013 gilt das Patientenrechtegesetz, in dem die gängige Rechtsprechung und einzelne Gesetze für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen gebündelt festgeschrieben worden sind. Die wichtigsten Patientenrechte im handlichen Format zusammengefasst.
Sprache: deutsch, Erscheinungsjahr: 2017, Seitenanzahl: 6, Format: DIN lang, Publikationsart: Faltblatt
Abteilung Soziales
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