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Schreiben vom 18.10.2013 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 18.10.2013

zum Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV), hier: mündliche Verhandlung vor dem Bundessozialgericht

  • Ersetzt durch die AV Wohnen vom 01. Juli 2015

— Hinweis zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014 —

Durch das BSG-Urteil vom 04.06.2014 wurde die WAV für unwirksam erklärt.

Text gemäß dem Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter – Bereiche Soziales – und Berliner Jobcenter vom 18.10.2013:

“Gestern hat vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die mündliche Verhandlung in dem ersten Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung stattgefunden.

Der Antrag, die Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) aufzuheben, wurde abgelehnt (B 14 AS 70/12 R vom 17.10.2013). Damit bleibt die WAV gültig und kann vollumfänglich von den Jobcentern weiterhin angewendet werden. Die Richtwerte der WAV wie auch das schlüssige Konzept, das der WAV zu Grunde liegt, wurden vom BSG nicht in Frage gestellt.

Allerdings wies das BSG darauf hin, dass die WAV in seiner derzeitigen Fassung nicht auch für das SGB XII gilt. Das BSG begründet seine Entscheidung damit, dass die Kriterien des § 35 a SGB XII nicht erfüllt sind.

Die WAV kann mit dieser Entscheidung im Bereich des SGB XII nicht mehr als Rechtsgrundlage für Entscheidungen zur Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung dienen. Ab sofort dürfen daher in den entsprechenden Leistungsbescheiden § 4 und ggf. § 6 WAV nicht mehr als Rechtsgrundlage benannt sein.

Zur Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 35 SGB XII sind jedoch weiterhin die Regelungen und entsprechenden Grundlagen der WAV in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die in den Anlagen enthaltenen Tabellen und Werte, analog anzuwenden.

Entsprechendes gilt für auch für das Asylbewerberleistungsgesetz.

Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe werden wir diese umgehend auswerten und Sie unaufgefordert über die weiteren Schritte informieren.”

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