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Schreiben vom 18. November 2009 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 18. November 2009

über 1. Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2010;2. Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung auf das Landespflegegeld nach § 3 Abs. 4 LPflGG ab 1. Januar 2010

p(. – ersetzt durch Schreiben vom 21. November 2011 -

1. Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2010

Mit dem Pflege – Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874) ist festgelegt worden, dass die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für
  • die ambulante Sachleistung (außer Härtefälle) nach § 36 SGB XI,
  • das Pflegegeld nach § 37 SGB XI,
  • die Verhinderungspflege nach § 41 SGB XI,
  • die Tagespflege nach § 41 SGB XI,
  • die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI sowie
  • die vollstationäre Dauerpflege nach § 43 SGB XI (nur Pflegestufe III und Härtefälle)
    zum 01. Januar 2010 angehoben werden. Die ab diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsbeträge sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Die neuen Leistungsbeträge nach § 37 SGB XI sind auch bei der Gewährung des Pflegegeldes nach § 64 SGB XII zu beachten.

2. Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung auf das Landespflegegeld nach § 3 Abs. 4 LPflGG ab 1. Januar 2010

Auf Grund der Anhebung des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI ergeben sich neue Anrechnungsbeträge nach § 3 Abs. 4 LPflGG auf das Landespflegegeld.

Ist der Leistungsberechtigte der Pflegestufe I der Pflegeversicherung zugeordnet, sind ab 01. Januar 2010 135,- € (vorher 129,- €) anzurechnen.

Bei Zuordnung in Pflegestufe II oder III der Pflegeversicherung sind ab 01. Januar 2010 172,- € (vorher 168,- €) anzurechnen.

In Besitzstandsfällen nach § 8 Abs. 1 und 2 LPflGG erfolgt die Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung in voller Höhe des jeweiligen Pflegegeldes nach § 37 SGB XI (siehe beigefügte Tabelle ).

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • §§ 61 bis 66 SGB XII
  • Landespflegegeldgesetz
  • Rundschreiben I Nr. 37/2004 über Hilfe zur Pflege
  • Schreiben vom 7. Juli 2008 über Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG)