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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Eingliederungshilfe nach dem BTHG
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert. Was ändert sich dabei konkret für den Menschen mit Behinderung, der Eingliederungshilfe erhält?
Gesetze sind schwer zu versehen und viele Betroffene haben Fragen. Auf dieser Webseite wurden wichtige Fragen zu den Erneuerungen in der Eingliederungshilfe und durch das BTHG gesammelt und beantwortet. Hier können sich Menschen informieren, wenn sie direkt von den Veränderungen betroffen sind. Das heißt, wenn sie selber eine Behinderung haben, Angehörige sind, Betreuende oder Leistungserbringer.
Die Antworten dienen als Orientierung ohne allgemeine Rechtsgültigkeit zu beanspruchen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wenn Sie eine Frage zur Eingliederhilfe haben, die Sie nicht auf dieser Webseite finden, deren Antwort jedoch für viele Betroffene interessant sein könnte, dann schreiben Sie uns. Schicken Sie uns Ihre Frage per E-Mail an bthgprojekt@senias.berlin.de.
Fragen zur Eingliederungshilfe nach dem neuem BTHG
Fragen und Antworten - in leichter Sprache
Was ändert sich durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz?
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz heißt kurz: BTHG.
Das Ziel vom BTHG ist:
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern.
Darum wird die Eingliederungs-Hilfe geändert.
Eingliederungs-Hilfe ist Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Die Unterstützung ist für die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.
Das Gesetz ist schwer zu verstehen.
Viele Menschen haben Fragen zu dem Gesetz.
Und zu den Änderungen bei der Eingliederungs-Hilfe.
Wir haben wichtige Fragen dazu gesammelt.
Hier finden Sie Infos über die Änderungen in Leichter Sprache.
Die Infos in Leichter Sprache sind nicht rechts-gültig.
Das heißt: sie gelten nicht vor Gericht.
Sie haben eine Frage zu den Änderungen?
Die Frage wird hier nicht beantwortet?
Die Frage kann auch für andere Menschen wichtig sein.
Dann schicken Sie uns Ihre Frage per E-Mail an: bthgprojekt@senias.berlin.de.
Fragen zur Eingliederungshilfe nach dem neuem BTHG - in leichter Sprache
Allgemeine Fragen zur Eingliederungs-Hilfe – in leichter Sprache
Fragen zum Antrags-Verfahren – in leichter Sprache
Fragen zum Teilhabe- und Gesamt-Plan-Verfahren – in leichter Sprache
Fragen zur Bedarfs-Ermittlung – in leichter Sprache
Fragen zum Wohnen – in leichter Sprache
Fragen zu den Werkstätten – in leichter Sprache
Fragen zum Budget für Arbeit – in leichter Sprache
Fragen zu Beratungsstellen – in leichter Sprache
Allgemeine Fragen zum Bundes-Teilhabe-Gesetz – in leichter Sprache
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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- (030) 9028-0
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