Die Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht enthält Landesgesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften, Rundschreiben sowie sonstige Regelungen. Folgende Unterschiede gibt es:
Gesetze und Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen. Sie sind für jedermann verbindlich.
Berliner Landesgesetze entstehen nach dem in der Berliner Landesverfassung vorgesehen Gesetzgebungsverfahren. Sie werden durch den Regierenden Bürgermeister oder in wenigen Fällen auch durch das zuständige Senatsmitglied verkündigt.
Beispiel: Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Rechtsverordnungen werden von den Landesregierungen der Bundesländer, das heißt im Land Berlin vom Berliner Senat erlassen.
Beispiel: Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes
Verwaltungsvorschriften regeln die Arbeitsabläufe und das Handeln von Behörden, zum Beispiel der Bezirksämter von Berlin. Sie sind ausschließlich für die angesprochenen Behörden verbindlich, soweit nicht in ihnen selbst Abweichungen ausdrücklich zugelassen werden. Sie bestimmen Rechtsnormen, wie Rechtsverordnungen oder Gesetze genauer und werden vom Berliner Senat oder einer Senatsverwaltung des Landes Berlin erlassen. Sie begründen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern keine direkten Rechte und Pflichten.
Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder anderen Rechtsvorschriften erlassen werden, werden als Ausführungsvorschriften bezeichnet. Zu den Verwaltungsvorschriften zählen auch Ordnungen, Anordnungen, Erlasse, allgemeine Verfügungen und Geschäftsanweisungen. Diese Bezeichnungen weisen genauer auf Inhalt und Urheber der Verwaltungsvorschriften hin.
Beispiel: Ausführungsvorschriften über die Inanspruchnahme von Drittverpflichteten durch den Träger der Sozialhilfe Berlin
Rundschreiben sind Schreiben an bestimmte Behörden, in denen lediglich Empfehlungen ausgesprochen, Mitteilungen gemacht oder Auskünfte erbeten werden. Rundschreiben sind für die angesprochenen Behörden nicht verbindlich.
Beispiel: Rundschreiben I Nr. 1/2009 über Zugangsvoraussetzungen zu Werkstätten für behinderte Menschen
Schreiben richten sich ähnlich der Rundschreiben an bestimmte Behörden, in ihnen werden Mitteilungen gemacht oder Auskünfte erbeten. Sie sind für die angesprochenen Behörden nicht verbindlich und haben empfehlenden Charakter. Schreiben werden vorzugsweise bei überschaubaren Auskünften oder Mitteilungen und Aktualisierungen eingesetzt.
Beispiel: Schreiben vom 13. Juli 2006 über Auswirkungen völkerrechtlicher Abkommen der Bundesrepublik Deutschland auf die Gewährung von Sozialleistungen