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Schreiben vom 11. Dezember 2012 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 11. Dezember 2012 (mit Änderungen vom 12. Dezember 2013)

über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen; Rechengrößen 2013 2014

Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziffer 3) hat sich für 2013 2014 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 2014 vom 26. November 2012 2. Dezember 2013 (BGBl. I S. 2361)*%5B@attr_id=%27bgbl112s2361.pdf%27%5D (BGBl. I S. 4038) beträgt

p(. das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 2011 20121

p(. 32.100,- 33.002,00 € jährlich

(2.675,- 2.750,17 € monatlich).

Die Bundesregierung beabsichtigt am 19.12.2013 ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, wonach der Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt für 2013 2014 unverändert bei

p(. 18,9 %.

bleibt. Das Gesetz soll noch am selben Tag verabschiedet werden.

Sollte es wider Erwarten doch zu einer Änderung des Beitragssatzes im Jahr 2014 kommen, werde ich Sie unverzüglich unterrichten.

Die oben angegebenen Werte gelten für alle Bundesländer.

1 Die Werte der Vorjahre bitte ich der Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge zu entnehmen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • § 65 SGB XII
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 (BGBl. I S. 2361)
  • Tabelle der Rentenversicherungsbeiträ
  • Rundschreiben I Nr. 19/2004 über Übernahme von Alterssicherungsbeiträgen für Pflegepersonen

Archiv:

  • Schreiben vom 20. Dezember 2011 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 11.12.2012)
  • Schreiben vom 13. Dezember 2010 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 20.12.2011)
  • Schreiben vom 10. Dezember 2009 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 13. Dezember 2010)
  • Schreiben vom 30. Dezember 2008 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Bestandsfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 10. Dezember 2009)