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Schreiben vom 18. Juni 2001 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 18. Juni 2001

über Landespflegegeldgesetz (LPflGG); Verlagerung der ärztlichen Begutachtung für Entscheidungen in die Bezirke aufgrund des Zweiten Verwaltungsreformgesetzes zum 01.01.2001

- aufgehoben zum 01.01.2011 aufgrund gesetzlicher Regelung (siehe Nr. 14 Abs. 23 der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 1 des AZG -

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales und die für die Geschäftsbereiche Gesundheit und Soziales zuständigen Bezirksstadträtinnen/-räte sind übereingekommen, die Aufgabe „ _Ärztliche Begutachtungen für Entscheidungen nach dem Gesetz über Pflegeleistungen (PflegeG)_ “ aus Gründen der Zweckmäßigkeit über den 30. Juni 2001 hinaus beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zu belassen. Es wird daher in Kürze eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen mit dem Ziel, die Aufgabe der ärztlichen Begutachtungen durch eine Gesetzesänderung endgültig in die Zuständigkeit des Landesamtes zurückzuführen.

Folglich bleibt das Begutachtungsverfahren nach dem PflegeG bis auf weiteres unverändert. Die PflegeG-Akten sind von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Bezirksämter von Berlin, Geschäftsbereiche Soziales und Jugend, zur Begutachtung weiterhin an den Ärztlichen Dienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zu übersenden.

Unser Schreiben vom 29.11.2000 in dieser Angelegenheit ist damit gegenstandslos.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Landespflegegeldgesetz (LPflGG)