Auf den Seiten der Vorschriftensammlung erhalten Sie einen Überblick über aktuelle landesrechtliche Regelungen, welche im Land Berlin u.a. für Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohnungslose Anwendung finden.
Die Vorschriftensammlung stellt den zuständigen Berliner Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern Landesgesetze, Rechtsverordnungen, Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben sowie weitere praxisrelevante Regelungen des Landes Berlin über die Bewilligung von Sozialleistungen in der jeweils geltenden und sukzessive auch in der archivierten Fassung zur Verfügung.
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht gemeinsam mit der juris GmbH aktuell auch das für das Politikfeld Soziales relevante Bundesrecht
kostenfrei im Internet.
Wenn Sie mehr über Rechtsvorschriften wissen möchten, lesen Sie bitte die Erläuterungen (Vorschriften ABC) dazu.
Unter Aktuelles erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Änderungen in der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht.
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Richten Sie Ihre Anfragen bitte direkt an die für Sie zuständige Behörde. Die Berliner Bezirke, hier in der Regel die Berliner Sozialämter, Jugendämter oder JobCenter bzw. das Landesamt für Gesundheit und Soziales, entscheiden eigenverantwortlich über die Ausführung des Sozialrechts. Sie sind Ihre Ansprechpartner und beraten Sie gern. Der Senatsverwaltung stehen von Gesetzes wegen weder eine Rechts- noch eine Fachaufsicht zu. Sie ist keine Widerspruchsbehörde.