Wohnen von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Die Bedeutung des Wohnens
Die Wohnbedürfnisse von Menschen mit Behinderung entsprechen im Allgemeinen den Bedürfnissen der übrigen Bevölkerung. Viele Menschen mit Behinderung haben den Wunsch, wie ihre nicht behinderten Mitbürger in einer eigenen Wohnung zu leben. Die Wohnverhältnisse haben großen Einfluss auf die Zufriedenheit und das Wohlbefinden, besonders bei Menschen, deren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Dem Wohnen kommt die Aufgabe zu, das Bedürfnis nach Beständigkeit, Vertrautheit, Sicherheit und Schutz, den Wunsch nach Selbstbestimmung und Selbstdarstellung sowie das Bedürfnis nach Rückzugsmöglichkeiten zu befriedigen.
Weil Behinderung oft gleichbedeutend ist mit Einschränkungen des Bewegungs- und Handlungsspielraums, müssen technische und personelle Hilfen zur Bewältigung des Alltags zur Verfügung gestellt werden. Diese Hilfen sind so anzulegen, dass den Menschen mit Behinderung dort Hilfe zuteil wird, wo sie unumgänglich ist, andererseits aber die vorhandene Lern- und Entwicklungsfähigkeit nicht eingeschränkt wird.
Dies bedeutet, dass je nach Art und Schwere der Behinderung ggf. besondere bauliche Anpassungen im Wohnbereich vorgenommen und eventuell darüber hinaus auch Betreuungsleistungen angeboten werden müssen.
Menschen mit Behinderung können:
- in einer eigenen Wohnung (ggf. mit Anpassungen für Rollstuhlbenutzer),
- in einem Heim,
- in einer Wohngemeinschaft oder
- im betreuten Einzelwohnen
leben.
Die Heime, Wohngemeinschaften und das betreute Einzelwohnen verfügen jeweils über eine dem Betreuungsbedarf angepassten Versorgungsstruktur, d. h. sie bieten ein abgestuftes, differenziertes Betreuungsangebot von wenigen Stunden in der Woche bis zu einer täglichen rund um die Uhr Versorgung.
Heime für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung, die auf ein Betreuungsangebot rund um die Uhr angewiesen sind, stehen Heime zur Verfügung. Das Heimangebot kann von Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden, die entweder tagsüber einer Arbeit oder einer Beschäftigung nachgehen, z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder auf eine sonstige Tagesstrukturierung angewiesen sind.
Die Größe einer Heimeinrichtung soll im Regelfall 40 Plätze betragen. Die einzelnen Wohngruppen sollen grundsätzlich über 8 Plätze verfügen.
Lotse Berlin
als zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle hilft bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz.
Informationen zur Umstellungsbegutachtung in den stationären Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung finden Sie weiter unten im Text unter: Umstellungsbegutachtung.
Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
In Wohngemeinschaften wird in der Regel keine Nachtwache oder Nachtbereitschaft angeboten. Die Tagesbetreuung beschränkt sich im Allgemeinen auf einige Stunden und die Bewohner gehen werktags einer Arbeit oder Beschäftigung nach. Die Bewohner müssen in der Lage sein, ihren Alltag zeitweise auch ohne Betreuung gestalten zu können.
Eine Wohngemeinschaft besteht gewöhnlich aus vier bis sechs Bewohnern.
Lotse Berlin
als zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle hilft bei der Suche nach einem geeigneten Wohngemeinschaftsplatz.
Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit Behinderung
Die betreute Einzelwohnung stellt für Menschen mit Behinderung die der Normalität am stärksten angenäherte Wohnform dar. Das betreute Einzelwohnen kommt zum einen für Personen in Betracht, die in hohem Maße selbständig leben können und zum anderen für diejenigen, für die das Leben in einer Wohngemeinschaft nicht geeignet ist und die alleine leben möchten.
Lotse Berlin
als zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle hilft bei der Suche nach einem geeigneten Wohngemeinschaftsplatz.
Herbergen für Menschen mit Behinderung
Herbergen bieten wie Heime eine rund um die Uhr-Betreuung an. Der Aufenthalt ist jedoch in der Regel auf maximal drei Monate begrenzt. Herbergsplätze werden in Anspruch genommen, wenn Angehörige vorübergehend die Betreuung nicht sicherstellen können.
Lotse Berlin
als zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle hilft bei der Suche nach einem geeigneten Herbergsplatz.
Lotse Berlin
Für Anfragen zu Heimen, Wohngemeinschaften, betreutem Einzelwohnen und Herbergen steht Lotse Berlin
als zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle betreuter Wohnformen für Menschen mit körperlichen, geistigen und Mehrfachbehinderungen zur Verfügung.
Lotse Berlin ist ein von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales initiiertes und über das Integrierte Sozialprogramm (ISP) gefördertes Projekt, welches Bestandteil des ab 2011 geltenden Rahmenförderplans mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ist.
Rollstuhlgerechte Wohnungen
Diese sind nach der DIN-Norm 18025 errichtete Wohnungen, die den Bedürfnissen der Rollstuhlbenutzer insbesondere bei der Ausstattung im Küchen- und Sanitärbereich angepasst sind.
Rollstuhlbenutzerwohnungen sind in erster Linie für Menschen mit so schweren körperlichen Behinderungen gedacht, dass technische und bauliche Hilfen notwendig sind, um ihnen ein weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen.
Rollstuhlgerechte Wohnangebote können auf der Informationsseite des Landesamt für Gesundheit und Soziales Wohnungen für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer
eingesehen werden.
Neue gesetzliche Regelungen im Land Berlin
Am 01 Juli 2010 ist das Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz - WTG) in Kraft getreten und hat damit im Land Berlin den ordnungsrechtlichen Teil des bisherigen Bundesheimgesetzes abgelöst. Der zivilrechtliche Teil des bisherigen Heimgesetzes wurde durch das am 1. Oktober 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen - Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - ersetzt.
Weitere Informationen zum WTG erhalten Sie im Pflegeportal des Landes Berlin
Modellprojekt Berliner Clearingstelle für Menschen mit geistiger Behinderung
Seitenanfang
Umstrukturierung des Wohnen von erwachsenen Menschen mit Behinderung im Bereich vollstationäre Einrichtungen (Umstellungsbegutachtung)
Im Bereich Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen im Land Berlin gibt es Veränderungen.
Weitere Informationen zur Neustrukturierung des stationären Wohnangebotes.
Seitenanfang
© Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales