Die Herstellung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung in Berlin ist gleichermaßen Ziel und Pflicht des Berliner Senates. Alle Bereiche des Senates setzen sich dafür ein, die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und bestehende Probleme zu beseitigen.
Die Sozialverwaltung ist in besonderem Maße gefordert, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern, bestehende Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich zu sichern. Dies betrifft z.B. das Wohnen, das Arbeiten, die Mobilität, die gesellschaftliche Teilnahme an den Angeboten der Stadt sowie die Sicherstellung der erforderlichen Hilfen.
Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen und Infos zum LGBG mehr »
Informationen zur Eingliederungshilfe sowie zum Fallmanagement für Menschen mit Behinderung mehr »
Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt mehr »
Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr »
Förderung der Selbstbestimmung und Schwerbehindertenrecht mehr »
Informationen zum Sonderfahrdienst, Mobilitätshilfe- und anderen Begleitdiensten mehr »
Informationen zu Freizeitprojekten und zur Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung mehr »
Fahrverbindungen