Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe, die seit dem 1. Januar 2005 in das Sozialgesetzbuch übernommen wurde. Es ist das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch; SGB XII.
Für dieses Buch und für die es ergänzende Eingliederungshilfe-Verordnung
ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortlich.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist entsprechend den Grundsätzen der Sozialhilfe eine nachrangige Leistung. Sie enthält insbesondere die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX.![]()
Die Eingliederungshilfe gliedert sich dem entsprechend in drei Leistungsgruppen:
Im Land Berlin werden die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII vom Fallmanagement der bezirklichen Sozialämter erbracht. Ausgenommen sind die Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die jungen Volljährigen außerdem Jugendhilfe erhalten) und die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung für junge Volljährige. Diese werden von den Jugendämtern der Bezirksämter erbracht. Dort wird auch die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, nach dem SGB VIII im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht.
Zur Durchführung der Eingliederungshilfe sind die Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 9. Februar 2007 sowie die Ausführungsvorschriften zur Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Träger der Sozialhilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII vom 3. Dezember 2007 erlassen worden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden folgende Orientierungshilfen erarbeitet:
Die Bezirksämter beraten Sie individuell über die Leistungen der Eingliederungshilfe.
Auf Bundesebene hat sich die Regierungskoalition durch Koalitionsvertrag
verpflichtet, die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln.
Das heißt konkret:
Ziel dieser Maßnahmen ist zum einen, dem behinderten Menschen im Bedarfsfall die erforderliche Hilfe zu leisten, ihm solange wie möglich den Verbleib in der eigenen Wohnung und im vertrauten sozialen Umfeld zu ermöglichen und dabei zugleich die Rahmenbedingungen für eine möglichst eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft weiter zu verbessern. Zum anderen soll gewährleistet werden, dass die Eingliederungshilfe auch künftig effizient und leistungsfähig bleibt.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unterstützt diese Reformüberlegungen, die auch Eingang in die aktuelle Berliner Koalitionsvereinbarung auf Landesebene gefunden haben. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen arbeitet Berlin an der notwendigen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.
Die Einführung des Fallmanagements in ausgewählten Leistungsbereichen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch SGB XII ist eine grundlegende Neuerung in den Berliner Sozialämtern. Zunächst wird Fallmanagement im Leistungsbereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vollständig in allen Berliner Sozialämtern eingeführt. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erhalten von ihrer Fallmanagerin bzw. ihrem Fallmanager im Sozialamt ihres Wohnbezirks bei Bedarf eine umfassende persönliche Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Finanzierung Ihrer Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen liegt die Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfen bei den bezirklichen Jugendämtern.
Ihre Fallmanager/in bzw. Ihr Fallmanager
Das neue Leistungsangebot basiert auf fachlichen Standards, die Sie im Handbuch für Fallmanager/innen der Eingliederungshilfe dokumentiert finden. Unterstützt wird die Einführung des Fallmanagements durch neue Kooperationsformen zwischen Sozial- und Gesundheitsämtern und den Leistungserbringern der Freien Wohlfahrtspflege.
| Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Frau Christmann Telefon: (030) 9029 14090 |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Herr Koch Telefon: (030) 90298 2371 |
| Bezirksamt Lichtenberg Kontakt |
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Kontakt |
| Bezirksamt Mitte Frau Keller Telefon: (030) 9018 42306 |
Bezirksamt Neukölln Herr Goldschmidt Telefon: (030) 90912 3278 |
| Bezirksamt Pankow Frau Kittel Telefon: (030) 90295 5654 |
Bezirksamt Reinickendorf Frau Schröder Telefon: (030) 90294 6107 |
| Bezirksamt Spandau Frau Bocks Telefon: (030) 90279 3548 |
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Frau Link Telefon: (030) 90299 3131 |
| Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Frau Raehs Telefon: (030) 90277 7391 |
Bezirksamt Treptow-Köpenick Frau Schulz Telefon: (030) 90297 6065 |
Das Handbuch für die Eingliederungshilfe nach SGB XII (jeweils in der aktuellen Fassung) ist eine wesentliche Grundlage für die einheitliche Umsetzung des Fallmanagements in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales, jedoch ohne rechtliche Bindungswirkung.
Das Handbuch beschreibt einen idealtypischen Geschäftsablauf im Fallmanagement in seinen wesentlichen Schritten, wobei sich in der praktischen Arbeit Abweichungen ergeben können.
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