Barrierefreiheit in den Bereichen Verkehr, Bau und Technik
Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt
Viele Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude sowie Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten und auch Bahnhöfe, Haltestellen und Beförderungsmittel sowie das öffentliche Straßenland wurden in den vergangenen Jahren barrierefrei gestaltet. All diese barrierefrei gestalteten Bereiche sind nunmehr auch für behinderte Menschen zugänglich und nutzbar. Der Bericht "Barrierefreies Berlin - 15 Jahre Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt" vom 4. Dezember 2007 dokumentiert sehr detailliert die zahlreichen und vielfältigen Aktivitäten zum Ausbau Berlins als barrierefreie Stadt. Für die Kurzübersicht nutzen Sie bitte den Flyer.
Historie
Bereits 1987 wurden zunächst für den Westteil der Stadt durch das Programm "Behindertenfreundliches Berlin" die Weichen für ein behindertengerechtes Berlin gestellt.
Nach der Zusammenführung beider Stadthälften hat der Senat am 15. September 1992 die von der damaligen Senatsverwaltung für Soziales in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Behinderte erarbeiteten Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt beschlossen, die eine menschengerechte Stadt zum Ziel hat. Allen Bürger/innen und Besucher/innen mit und ohne Behinderung soll ermöglicht werden, gleichberechtigt am vielfältigen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen. Dies entspricht auch der Intention des Artikel 11 der Berliner Verfassung, der das Land verpflichtet, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen.
Seit 2002 hat das Ziel Barrierefreiheit wesentlich an Bedeutung gewonnen:
Kernstück des 2002 auf Bundesebene in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetzes
und des 2006 novellierten Landesgleichberechtigungsgesetzes ist die Herstellung der Barrierefreiheit im Bau- und Verkehrsbereich und in anderen Lebensbereichen.
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Barrierefreier Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und schließt die Berücksichtigung der mobilitätsbehinderten und alten Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen ein.
Seit Ende der 80er Jahre hat sich viel für den Fahrgast mit Mobilitätsbeeinträchtigungen im Berliner ÖPNV verändert. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass der durchaus beachtliche Ausstattungsgrad von Fahrzeugen, Bahnhöfen und Haltestellen weiter zu optimieren ist.
Dennoch, Beachtliches ist schon erreicht:
- Ende 2008 sind nahezu alle der in Berlin eingesetzten Busse für Menschen mit Behinderung, insbesondere im Rollstuhl, geeignet. Sie können von Menschen mit Behinderung ohne oder zum geringen Teil noch mit unterstützender Hilfe anderer Personen genutzt werden. Ebenso sind 66% aller Tramhaltestellen für Menschen mit Behinderung durch den Einsatz von Niederflurwagen nutzbar. Da die BVG bereits seit Ende der 80er Jahre nur noch barrierefreie Busse und Niederflurstraßenbahnwagen bestellt, wird sich die Anzahl der barrierefreien Bus- und Tramlinien stetig weiter erhöhen;
- neue Haltestellen und Haltestelleninseln erhalten abgesenkte Bordsteinkanten und Blindenleitsysteme;
- außerdem sind in den letzten beiden Jahrzehnten 73 von 170 U-Bahnhöfen (42,4 %) und 104 von inzwischen 132 S-Bahnhöfen (78,2 %) in Berlin mit Aufzugs- oder Rampenanlagen ausgestattet worden. Der Umsetzungsstand ist bei der S-Bahn beachtlich. Auch die U-Bahn steht bei der Ausrüstung mit Aufzügen deutschlandweit an der Spitze. Auch zukünftig wird das Aufzugsprogramm von den beteiligten Verkehrsträgern bei gesicherter Finanzierung nach verkehrlichen und Nutzerprioritäten fortgeführt. Über die Hälfte aller U-Bahnhöfe und 75 S-Bahnhöfe verfügen über ein Blindenleitsystem;
- die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) informiert unter Barrierefrei durch Berlin
ausführlich über die Barrierefreiheit der Bahnhöfe, der U-Bahnzüge, der Straßenbahnen sowie der Busse und der Bushaltestellen. Darüber hinaus gibt die BVG Meldung über gestörte Aufzüge im U-Bahnbereich
;
- zum Einstieg in die unterschiedlich hohen S-und U-Bahnfahrzeuge sind auf den behindertengerecht ausgestatteten S-und U-Bahnhöfen mobile Rampen vorhanden;
- die S-Bahn GmbH bietet Informationen über die Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe
und aktuelle Mobilitätsstörungen
;
- rund 76 % der Regionalbahnhöfe können ohne Mithilfe anderer Personen von Fahrgästen im Rollstuhl genutzt werden;
- auf wichtigen Regionalexpresslinien werden barrierefreie Doppelstockwagen und Triebwagen eingesetzt;
- der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bietet ebenfalls Informationen für behinderte Reisende
an;
- die Deutsche Bahn AG bietet ausführliche Informationen hinsichtlich der barrierefreien Mobilität
wie beispielsweise den Einstiegshilfen in Bahnhöfen, den finanziellen Vergünstigungen sowie der Barrierefreiheit der Züge.
Abschließend bleibt festzuhalten:
Die barrierefreien Maßnahmen, die Personen mit Mobilitätsbehinderungen den Zugang zum ÖPNV überhaupt erst ermöglichen oder zumindest deutlich erleichtern, steigern in aller Regel die Nutzungsqualität des ÖPNV für alle Fahrgäste. Denn nicht nur Rollstuhlbenutzer leiden unter den noch häufig anzutreffenden schwierigen Zugangs- und Einstiegsmöglichkeiten. Untersuchungen gehen dahin, dass 30 % bis 35 % aller Fahrgäste des ÖPNV direkte Nutznießer eines barrierefreien Zugangs sind. Die weitere Orientierung an den Bedürfnissen Menschen mit Behinderung ist somit kein Ansatz für isolierte Sonderlösungen, sondern für eine ganzheitliche ÖPNV-Konzeption, deren Verkehrsangebote allen Bürgerinnen und Bürgern dienen.
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Barrierefreiheit im Bereich Bau

Berlin verfolgt bereits seit Jahren das Ziel, Barrieren im baulichen Umfeld abzubauen. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle von Menschen gestalteten Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich sind und von ihnen genutzt werden können. Dies nützt nicht nur den Menschen mit Behinderung, sondern erleichtert auch vielen anderen Gruppen der Gesellschaft die alltägliche Lebensführung. Insbesondere die wachsende Zahl der älteren und oft mobilitätseingeschränkten Menschen sowie Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen profitieren in hohem Maße von dem Abbau der Barrieren.
Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tätige Koordinierungsstelle "Barrierefreies Bauen"
leistet durch intensive Informationstätigkeit bei Bauherren, öffentlichen Institutionen und Privatpersonen wesentliche Beiträge zur Umsetzung der baulichen Belange zugunsten von Menschen mit Behinderung. Eine Grundsatzaufgabe der Koordinierungsstelle besteht in der Beteiligung und Einbringung relevanter Kriterien bei Novellierungen von Gesetzen, Rechtsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien, um in diesen die Belange von Menschen mit Behinderung entsprechend einzubringen.
Barrierefreies Bauen wurde in der am 01.02.2006 in Kraft getretenen Berliner Bauordnung (BauO Bln)
und in der Berliner Gaststättenverordnung
sowie in der Betriebs-Verordnung (BetrVO)
verankert.
Die Berliner Bauordnung sieht vor, dass öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, wie Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen, so errichtet und instand gehalten werden müssen, dass sie von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Ebenso ist die barrierefreie Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Wohnungen in der Bauordnung geregelt. Auch für behinderte Menschen ist es ein Grundbedürfnis, in einer eigenen, gut ausgestatteten und bezahlbaren Wohnung leben zu können. Das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales unterstützt behinderte Menschen bei der Vermittlung in eine barrierefreie Wohnung.
Im öffentlichen Straßenland Berlins gilt ebenfalls der Grundsatz der Barrierefreiheit. Optische und taktile Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder, Ampeln mit Zusatzgeräten für Sehbehinderte und Blinde, Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrer/innen, Mittel- und Schutzinseln sind nur einige der Elemente, mit denen das Berliner Straßenland in den vergangenen Jahren barrierefrei gestaltet wurde und die in der Zukunft weiter ausgebaut werden müssen.
Barrierefreies Bauen ist Bestandteil der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt für deren Umsetzung die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales federführend verantwortlich ist.
Mobilität in Berlin
Berlin ist eine Stadt mit vielen Möglichkeiten und Anreizen, aber häufig ist für uns Bürgerinnen und Bürger eine Teilhabe an dieser Vielfalt untrennbar damit verknüpft, dass wir in der Lage sind, Wege zurückzulegen. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist dies nicht immer einfach, auch wenn Hilfen zur Verfügung stehen. Dem Senat ist es daher ein besonderes Anliegen, dass passgenaue Fahr- und Wegebegleitangebote nicht nur vorhanden sind, sondern auch genutzt werden.
In der Sitzung am 13. Juni 2008 hat der Senat den von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vorgelegten Bericht über die Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Menschen mit Behinderung beschlossen. In der hierzu eingerichteten Facharbeitsgruppe hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, den Expertinnen und Experten der Verkehrsträger, der Mobilitätshilfedienste sowie anderer Institutionen diverse Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Mobilität für Menschen mit Behinderung erörtert und umgesetzt. Die Angebote in den Bereichen Schulung, Information und Begleitservice ergeben sich aus dem Abschlussbericht der Facharbeitsgruppe.
Ferner hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsträgern und anderen Beteiligten für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sowie Personen, die diese Menschen in ihrer Mobilität unterstützen, die umfassende Übersicht Mobilität für Menschen mit Behinderung in Berlin gefertigt. Hier finden Sie die aktuellen Informationsmaterialien der Verkehrsträger, Mobilitätstrainings- und Schulungsangebote sowie Informationen zu Fahr- und Begleitdiensten und zur Datenbank "Barrierefrei leben in Berlin."
Barrierefreiheit im Bereich Technik (Barrierefreie Kassenautomaten und andere Dienstleistungsautomaten)
Barrierefreie Gestaltung beschränkt sich nicht mehr nur auf die klassischen Bereiche Bau und Verkehr, sondern auch auf Bereiche wie Informationstechnik, Medien, Kommunikation sowie Produktgestaltung.
Bereits im Januar 2006 hatte der Senat von Berlin in einer Mitteilung an das Abgeordnetenhaus (Drucksache 15/4639)
folgende Zielsetzung formuliert: "Es ist Ziel des Senats, zukünftig Kassenautomaten zu beschaffen, die in gleicher Weise von Menschen mit und ohne Behinderung benutzt werden können."
Um bei der Umsetzung der o. a. Zielsetzung des Senats von Berlin zu konkreten Ergebnissen zu gelangen, wurde von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gegründet.
Mittlerweile wurde ein Katalog der Anforderungen an barrierefreie Kassenautomaten und Gestaltung anderer Dienstleistungsautomaten veröffentlicht. Der Katalog ist eine geeignete Grundlage für die künftige Herstellung und Beschaffung von Dienstleistungsautomaten.
Den Katalog der Anforderungen an barrierefreie Kassenautomaten und Gestaltung anderer Dienstleistungsautomaten sowie Hinweise zur baulichen Einordnung von Automaten und weitere Informationen auch zum Ansprechpartner erhalten Sie auf den Seiten des Vergabeservice des Landes Berlin.
© Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales