FAQ – Häufige Fragen

Mehrere graue Spielfiguren mit Fragezeichen über den Köpfen. Davor steht eine grüne Spielfigur mit einem größeren Ausrufezeichen.
  • 1. Welches Ziel verfolgen anonymisierte Bewerbungsverfahren?

    Chancengerechtigkeit und die Gewährleistung diskriminierungsfreierer Zugänge zu Ausbildung und Beruf sind die zentralen Zielsetzungen anonymisierter Bewerbungsverfahren. Sie garantieren, dass die Einladung zum Vorstellungsgespräch allein aufgrund der Qualifikationen erfolgt. Davon profitieren alle, unabhängig von ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Identität, Behinderung oder Religion. Darüber hinaus geht es grundsätzlich auch um die Stärkung Diversity-orientierter Personalauswahlprozesse und die Erschließung neuer Bewerber*innengruppen.

  • 2. Wie funktioniert ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren?

    Zunächst füllen die Bewerber*innen das standardisierte Bewerbungsformular aus. Es hat einen ausführlichen qualifikationsbezogenen und einen kurzen personenbezogenen Teil. Im qualifikationsbezogenen Teil wird nach dem Schul- und Ausbildungsverlauf, den Berufserfahrungen, Praktika sowie den ehrenamtlichen Tätigkeiten gefragt. Abschließend soll die eigene Motivation in einem knappen Fließtext dargelegt werden. Nach Eingang des Formulars werden die personenbezogenen von den qualifikationsbezogenen Unterlagen getrennt und nur letztere werden von einer extra eingerichteten neutralen Stelle an die Personalverantwortlichen weitergereicht. Auf dieser Grundlage, also auf Basis der dargelegten Erfahrungen und Qualifikationen, wird entschieden, wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Zum Bewerbungsgespräch wird die Anonymisierung aufgehoben, damit die Personalverantwortlichen sich effektiv auf das persönliche Gespräch vorbereiten können.

  • 3. Welche Daten muss ich in meiner Bewerbung anonymisieren?

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung sowie der Weltanschauung oder einer Religion. Angelehnt an dieses Gesetz werden Sie gebeten, auf Informationen zu verzichten, die als Hinweise auf diese Merkmale dienen können. Darüber hinaus möchten wir verhindern, dass Personen wegen ihres Familienstandes oder ihrer sozialen Herkunft in einem Bewerbungsverfahren Diskriminierung erfahren. Vermeiden Sie deswegen auch Angaben, die Rückschlüsse diesbezüglich zulassen. Geben Sie weder Namen, Geschlecht, Nationalität und Geburtsort und Alter noch den Familienstand in Ihrer Bewerbung an, verzichten Sie auf ein Foto und verwenden Sie geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen.

  • 4. Was muss ich beim Ausfüllen eines standardisierten Bewerbungsformulars beachten? Was wird im Motivationsschreiben von mir erwartet, wie gewährleiste ich dessen Anonymisierung?

    Bitte benutzen Sie geschlechtsneutrale Formulierungen! Geben Sie zum Beispiel anstatt Bürokauffrau die Bezeichnung Bürokaufmann/-frau an. Auch geben Sie bei der Dauer Ihrer Beschäftigung diese nicht in Form von Datumsangaben (01.01.2004 bis 31.06.2011) an, sondern nutzen Sie Formulierungen wie 7 Jahre und 6 Monate. Beim Motivationsschreiben sollte nicht auf Hintergründe eingegangen werden, die als Hinweis zu den anonymisierten Merkmalen dienen können. Es soll lediglich neutral und zusammenhängend beschrieben werden, wieso Sie besonders geeignet für die zu besetzende Stelle sind.

  • 5. Was passiert, wenn ich Fehler bei der Anonymisierung mache, und wie wird sichergestellt, dass alle Bewerbungen tatsächlich anonymisiert gelesen werden?

    Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen werden zunächst an die neutrale Stelle geschickt. Diese trennt Kontaktformular, Lebenslauf und Zeugnisse vom qualifikationsbezogenen Bewerbungsformular und leitet ausschließlich letzteres an die Personalverantwortlichen weiter. Zusätzlich überprüft die neutrale Stelle, ob tatsächlich alle Bewerbungen vollständig anonymisiert sind, und nimmt gegebenenfalls nachträglich Anonymisierungen vor.