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Drei-Euro-Ticket und andere Preisermäßigungen in öffentlich geförderten Kultureinrichtungen

Seit dem 1. Mai 2005 können Menschen, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen an zahlreichen Berliner Bühnen und Konzerthäusern Karten zum Preis von 3 Euro erwerben, wenn die Vorstellungen nicht ausverkauft sind.

Vorraussetzung ist, dass die Anspruchsberechtigten im Besitz eines berlinpasses sind. Inhaber eines noch gültigen "Berlin-Ticket S" können auch dieses bis zum Ablauf der Befristung benutzen.

Der berlinpass ist kostenlos beim Bürgeramt der Bezirksämter erhältlich und berechtigt zu zahlreichen weiteren Ermäßigungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV )sowie in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit.

Der berlinpass ist beim Kauf eines ermäßigten 3-Euro-Tickets an der Kasse und beim Einlass vorzuzeigen. Das "Berlin-Ticket S" ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Grundsätzlich gilt, dass 3-Euro-Tickets an der Abendkasse kurz vor Vorstellungsbeginn verkauft werden, wenn es freie Plätze gibt.

Darüber hinaus haben die einzelnen Häuser unterschiedliche Regelungen getroffen, an welchen Tagen und für welche Vorstellungen 3-Euro-Tickets angeboten werden. Nähere Informationen dazu und zu weiteren Ermäßigungen an Berliner Kultureinrichtungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Übersichten.

3 Euro Verkaufsmodalit _ten M _rz 12

Angebote zum 3 Euro Ticket
Folgende Berliner Theater, Opern und Konzerthäuser bieten 3-Euro-Ticktes an laden »

(3 Euro Verkaufsmodalit _ten M _rz 12, 15 KB)
3euro Ticket 2005 2010

Statistik
Anzahl verkaufter 3-Euro-Tickets der Berliner Bühnen 2005-2010 laden »

(3euro Ticket 2005 2010, 29179 KB)
Eintrittspreisregelungen Kult _einrichtungen 2011

Eintrittspreise und Preisermäßigungen öffentlich geförderter Kultureinrichtungen
Eintrittspreise und Ermäßigungen
Normaler Preis, ABO, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Wehrpflichtige, Behinderte, Rentner, Gruppen laden »

(Eintrittspreisregelungen Kult _einrichtungen 2011, 112 KB)

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Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
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