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Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer: Dokumentation, Information und Gedenken

1.2. Umgang mit der Berliner Mauer seit 1989/90
Die Mauer muss weg
Aus gesamtdeutscher und internationaler Perspektive wird der Mauerfall als der symbolische Moment der Zeitenwende wahrgenommen.
Unter dem Druck der DDR-Bevölkerung wurde die Öffnung der Mauer erzwungen und die Passage der Grenze von Osten her möglich. Die Begegnung von Ostdeutschen und Westdeutschen auf der Mauer am Brandenburger Tor, die Verbrüderungsszenen mit Grenzsoldaten, die schrittweise Herstellung neuer Grenzübergänge und schließlich der systematische Abbruch der Mauer in den darauf folgenden Monaten wurde der zentrale und weltweit beachtete symbolische Vorgang. Er lenkte zugleich die Demokratiebewegung der DDR in Richtung staatliche Einheit.
Medien, Öffentlichkeit und Politik in Ost und West waren sich 1989/1990 und in den Folgejahren zunächst einig: Die Mauer muss so schnell wie möglich weg. Senat und Bezirksämter wetteiferten damit, gerade im öffentlichen Bereich an Straßen, Brücken und Plätzen die Mauer zu beseitigen und die Grenztruppen der DDR zeigten ihre Leistungsfähigkeit nun im Abräumen der Grenze, die mitten durch eine Millionenstadt geführt hatte. „Mit der gleichen Gründlichkeit, mit der sie die Mauer 28 Jahre lang bewacht hatten, gingen die DDR-Grenztruppen, seit dem 3. Oktober dem Bundeswehrkommando Ost unterstellt, nun bei ihrem Abriss zu Werk. Schon am 30. November 1990 meldeten sie Vollzug.“ (Jarausch u.a.) Die von westlicher Seite in bestimmten Stadtteilen als längste Leinwand der Popkultur erlebbare Mauer wurde schließlich filetiert, ausdrucksstark bemalte Segmente zugunsten denkmalpflegerischer und sozialer Aufgaben weltweit verschenkt und verkauft. Die Reste der Mauer wurden der Rohstoffverwertung zugeführt.

Es schien so, als ob nur der permanente und vollständige Mauerabbruch (psychologisch und politisch) die Unumkehrbarkeit des historischen Prozesses garantieren konnte.
War bereits die Berliner Mauer (mit Aussichtsplattformen, Mauerbemalung und dem Besuch in Ost-Berlin) das (westliche) Touristenziel, wurde der Mauerabbruch, den man sehen und an dem man buchstäblich selbst mitwirken konnte, zur historisch einzigartigen Erfahrung in Ost und West. Erst mit ihrer Überwindung und ihrem Abriss, mit ihrem Verschwinden wurde die Berliner Mauer als ungewolltes Denkmal wahrgenommen und begriffen.
Parallel zum systematischen Mauerabbruch zieht sich die Linie der Bemühungen zur Bewahrung von Mauerresten als notwendige zeitgeschichtliche Zeugnisse einer gerade erst überwundenen Epoche. Denkmalschützer, Museumsleute und Historiker stemmten sich seinerzeit gegen den Trend, alle Spuren der Mauer restlos zu beseitigen.
Sowohl der Runde Tisch Berlin-Mitte wie auch das Deutsche Historische Museum und das Museum für Deutsche Geschichte plädierten im Frühjahr 1990 für den Erhalt der Mauer an der Bernauer Straße und die Errichtung einer Gedenkstätte. Der Ost-West-Regionalausschuss Kultur drängte im Sommer 1990 auf die Bewahrung der Mauer in der Niederkirchnerstraße. Der Ost-Berliner Magistrat beschloss schließlich am 2. Oktober 1990, die Grenzmauerabschnitte an der Bernauer Straße, der Niederkirchnerstraße und am Invalidenfriedhof unter Denkmalschutz zu stellen.
Das Kunstprojekt „Die Endlichkeit der Freiheit“ (1990) demonstrierte mit temporären Installationen im Berliner Stadtraum bereits frühzeitig Ansprüche und Möglichkeiten einer künstlerischen Auseinandersetzung mit dem historischen Wandel. In der Zeit des Mauerabbruchs entstanden auch erste Überlegungen darüber, wie sich die Spur der Berliner Mauer im öffentlichen Stadtraum nachzuzeichnen und damit die Erinnerung an die trennende Grenze in der rasch zusammenwachsenden Stadt bewahren ließe.

Denkmal und Dokumentationszentrum Berliner Mauer an der Bernauer Straße
Bereits 1990 wurde am Runden Tisch Berlin-Mitte sowie von der Versöhnungsgemeinde die Schaffung einer Gedenkstätte an dieser Stelle angeregt. Die beiden historischen Museen in Berlin (Deutsches Historisches Museum und Museum für Deutsche Geschichte) und die beiden Berliner Bürgermeister betrieben seit Frühjahr 1990 die Errichtung einer Gedenkstätte in der Bernauer Straße. Der Senat von Berlin beschloss am 13. August 1991, am 30. Jahrestag des Mauerbaus, eine Erinnerungs- und Gedenkstätte Berliner Mauer zu errichten. Dazu sollten die Rekonstruktion der Tiefenstaffelung und die Erhaltung des noch vorhandenen Grenzstreifens gehören. Das Deutsche Historische Museum erhielt die Nutzungsberechtigung. Wegen schwieriger eigentumsrechtlicher Auseinandersetzungen und konkurrierender Nutzungsansprüche konnte der Senat erst im Oktober 1993 eine Vereinbarung mit der Sophiengemeinde über die Errichtung der Gedenkstätte treffen. Der künstlerische Wettbewerb fand 1994 statt. In Absprache mit dem Land Berlin entschied der Bund im Juli 1995 die Realisierung des Entwurfes von Kohlhoff/Kohlhoff (Stuttgart). Am 9. November 1997 wurde der Grundstein für das Gedenkstättenareal gelegt, am 13. August 1998 fand die Eröffnung der Gedenkstätte statt. Das Dokumentationszentrum konnte jedoch erst nach einiger Verzögerung am 9. November 1999 eröffnet werden (Trägerschaft Verein Berliner Mauer e.V.). Es befindet sich im Haus der Versöhnungsgemeinde. Die Finanzierung des Dokumentationszentrums blieb zunächst nur bis zum Jahr 2006 durch den Mauerfonds gesichert. Mit der Einweihung der Kapelle der Versöhnung im Jahre 2000 und mit dem Umbau und der Ergänzung des Dokumentationszentrums durch die Aussichtsplattform (2003) hat das Gedenkensemble an der Bernauer Straße seine heutige Gestalt gefunden.
Blick vom Aussichtsturm des Dokumentationszentrums Bernauer Straße über den Sophienfriedhof in Richtung Gartenstraße / Nordbahnhof (Foto: SenWFK)

Von der Aussichtsplattform aus kann man das Potenzial des Ortes erkennen, der es erlaubt, den topographischen Zusammenhang bis zum Mauerpark auf der einen und bis zum Nordbahnhof auf der anderen Seite herzustellen.
Mit dem Beschluss zur Feststellung der Fläche entlang der Bernauer Straße als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach §9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB durch den Senat und der nachfolgenden Aufstellung eines Bebauungsplans für den Mauerstreifen an der Bernauer Straße wurden Ende 2005 die Voraussetzungen geschaffen, die Erweiterung der Gedenkstätte an der Bernauer Straße planungsrechtlich zu sichern.

Das Neue Berlin und der Checkpoint Charlie
Anfang der 90er Jahre stimmte sich der Senat mit dem Bund darüber ab, die Bernauer Straße zum zentralen Ort des Gedenkens an die Berliner Mauer zu machen. Seitdem wurde das Ziel verfolgt, auf dem Gelände des ehemaligen Grenzübergangs Friedrichstraße/Zimmerstraße ein „American Business Center“ zu errichten. Für die erwartete Ansiedlung vieler amerikanischer Unternehmen in Berlin sprachen die weltweit bekannte Adresse, die angestrebte Rekonstruktion des historischen Stadtgrundrisses der Friedrichstadt und der damals erhoffte Ausbau Berlins zur Dienstleistungsmetropole und Ost-West-Drehscheibe in Europa.
Der Verkauf der Grundstücke des ehemaligen Grenzübergangs erfolgte 1992 durch das Land Berlin für den Bund. Im Kaufvertrag vom 9. März 1992 wurde auf die historische Situation Bezug genommen und folgende Verpflichtung des Käufers fixiert: „Die Käuferin [stellt eine] angemessene Fläche für eine open-air Mauer-Gedenkstätte unentgeltlich zur Verfügung und [trägt] für die Gestaltung in Absprache mit einer vom Verkäufer zu benennenden Stelle auf eigene Kosten Sorge.“ Geplant waren fünf Gebäudekomplexe („Quartiere“) mit einer Grundfläche von zusammen 20.000 qm. Gemäß Investitionsvorranggesetz erhielt ein Käufer den Zuschlag, der angekündigt hatte, ca. 1 Mrd. DM investieren zu wollen. Die European Development Corporation Group wurde gegenüber den Alteigentümern bevorzugt. Letztlich wurden jedoch nur zwei Gebäude realisiert: das von Philip Johnson entworfene Gebäude zwischen Friedrich- und Mauerstraße (Quartier 106) und das Quartier 201 an der Friedrich-/Ecke Krausenstraße. Der Abriss des Wachturms der ehemaligen Grenzübergangsstelle auf Antrag des Eigentümers war nicht zu versagen, da der Turm nicht als Denkmal eingetragen war.
Die Investitionshoffnungen für das Quartier am Checkpoint Charlie erfüllten sich nicht. Schließlich musste der Projektentwickler für das Quartier am Checkpoint Charlie Insolvenz anmelden. Seitdem stagniert die städtebauliche Entwicklung. Das öffentliche Straßenland und die privaten Grundstücksflächen wurden temporär auf eine Weise genutzt, die dem Ort nicht angemessen war (Straßenhandel, Schausteller).
Angesichts dessen konzentrierte sich das Land Berlin auf die Informationen im öffentlichen Raum (Geschichtsmeile Berliner Mauer) und auf die künstlerische Markierung des früheren Grenzübergangs (Kunstwettbewerb Übergänge).
Großes touristisches Interesse erfuhr das private Museum Haus am Checkpoint Charlie, das mit zusätzlichen Ausstellungsräumen an der Zimmerstraße unmittelbar an den früheren Grenzübergang heranrückte. Der Kontakt des Senats mit dem jahrelang öffentlich geförderten Museum ist jedoch seit Mitte der 90er Jahre schwieriger geworden. Diskussionspunkte seitdem sind die Professionalisierung der Museumsarbeit, Fragen der Abstimmung von Aktivitäten im Stadtraum, latente Konkurrenz mit dem Dokumentationszentrum an der Bernauer Straße und gewisse Intransparenz des Geschäftsgebarens (der Verein hat die Gemeinnützigkeit aufgegeben).
Mit der als „temporäre Kunstaktion“ annoncierten Schaffung eines Mauer-Mahnmals hatte die Arbeitsgemeinschaft 13. August erneut die Frage nach einem zentralen Gedenken für die Toten der Mauer (und aller deutsch-deutschen Grenzen) sowie die Frage nach der zukünftigen Nutzung der privaten Grundstücke des ehemaligen Grenzübergangs aufgeworfen. Die Gedenkinstallation wurde jedoch auf Verlangen des privaten Grundstückseigentümers abgebaut, weil er die Fläche nur befristet zur Verfügung gestellt hatte.
Das Land Berlin ist weiterhin darum bemüht, mit den Eigentümern der Grundstücke der ehemaligen Grenzübergangsstelle Zwischennutzungen zu vereinbaren, die dem Charakter des Ortes nicht entgegenstehen. Darüber hinaus soll an der im Verkaufsvertrag anvisierten Nutzung für Gedenkstättenzwecke festgehalten werden.

Denkzeichen für die Toten an der Berliner Mauer
Unverzichtbarer Bestandteil einer Gedenkkonzeption Berliner Mauer ist der Umgang mit den verschiedenen Denkzeichen, die bereits in der Vergangenheit an jene Menschen erinnerten, die an der Mauer zu Tode kamen. Diese Denkzeichen entstanden auf Betreiben verschiedener Initiativen und sind deshalb in Gestaltung und Konzeption sehr unterschiedlich:

1. Der Gedenkstein Günter Litfin mit der Inschrift: "Hier starb als erstes Opfer der Mauer / Günter Litfin / 19.2.37 - 24.8.61 / ihm und allen Opfern der Mauer zum Gedenken" wurde am 24. August 1962 auf Initiative der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses am Humboldthafen, gegenüber der Stelle aufgestellt, an der Günter Litfin ins Wasser gesprungen war. Vermutlich wegen Bauarbeiten wurde der Stein später entfernt und gelangte zur Arbeitsgemeinschaft 13. August, die ihn einlagerte. Einen neuen Platz fand er auf Initiative von Jürgen Litfin, dem Bruder des Getöteten, an der Sandkrugbrücke. Sobald das Alexanderufer, der Flucht- bzw. Bergungsort von Günter Litfin fertiggestellt ist, soll der Stein dort platziert werden, gemeinsam mit einer Tafel der Geschichtsmeile Berliner Mauer, die mit mehreren Fotos über die gescheiterte Flucht informiert.

2. Der Gedenkort "Weiße Kreuze" wurde zum 13. August 1971 vom privaten Berliner Bürgerverein eingerichtet. Die Kreuze, die zuvor an verschiedenen Mauerorten gestanden hatten, an denen Flüchtlinge getötet worden waren, kamen zunächst hinter das Reichtagsgebäude und an die Bernauer Straße, weil diese Orte besser betreut werden konnten. So erklärt sich die willkürlich erscheinende Zusammenführung der Kreuze. Nach der Öffnung der Mauer wurde der Gedenkort wegen Bauarbeiten vom Spreeufer an die Ebert-/Ecke Scheidemannstraße verlegt. Der nach einem Entwurf des Architekten Braunfels gestaltete neue Gedenkort (an alter Stelle) wurde am 17. Juni 2003 der Öffentlichkeit übergeben. Die mit dem Trägerverein vereinbarte Auflösung des vorübergehend angelegten Gedenkortes an der Ebert- / Ecke Scheidemannstraße unterblieb bislang. Die 14 Opfer werden also augenblicklich an zwei Orten gewürdigt. Unweit der neuen Gedenkkreuze steht außerdem seit 2003 eine Tafel der Geschichtsmeile Berliner Mauer. Diese Tafel erläutert allerdings nicht, wie es zu der doppelten Würdigung kam.

3. Der Gedenkort für Peter Fechter wurde bereits am 17. August 1962, an Fechters Todestag, bei der spontanen Protestdemonstration eingerichtet, seitdem gepflegt und mehrfach verändert. Für diesen Gedenkort engagierte sich u.a. die Arbeitsgemeinschaft 13. August bzw. das Haus am Checkpoint Charlie. Die letzte Änderung erfolgte zum 13. August 1999, als nach dem Entwurf von Karl Biedermann und mit finanzieller Unterstützung des Axel-Springer-Verlages eine Pflastermarkierung aus Basaltsteinen angelegt und eine Stele aufgestellt wurden. Die Stele trägt die Inschriften: „Peter Fechter / 1944 - 1962 / Er wollte nur die Freiheit.“ und „Von 1961 bis 1989 verlief entlang dieser Straße die Berliner Mauer. Hier wurde am 17. August 1962 der junge Bauarbeiter Peter Fechter erschossen“. An der Zimmer- / Ecke Charlottenstraße ergänzt ebenfalls seit 1999 eine Tafel der Geschichtsmeile Berliner Mauer die Installation.

4. Die Gedenkstele für Chris Gueffroy wurde auf Initiative des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90 / Die Grünen) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und in bewusster gestalterischer Anlehnung an das Denkzeichen für Peter Fechter (ebenfalls nach einem Entwurf von Karl Biedermann) gefertigt und am 21. Juni 2003, dem 35. Geburtstag von Chris Gueffroy, unter Beteiligung von Familie und Freunden des Toten aufgestellt. Die Stele, die sich am Fluchtort im Verlauf des Berliner Mauerweges befindet, trägt die Inschrift "Von 1961 bis 1989 / verlief an diesem Ufer / die Berliner Mauer / Hier wurde am 5. Februar 1989 / der zwanzigjährige / Chris Gueffroy / (geb.) am 21.6.1968 / getötet / Er war der letzte / Flüchtling / der erschossen wurde / als er versuchte / die DDR-Grenzanlagen / zu überwinden.“ In Sichtbeziehung wurde an der Brücke über den Britzer Zweigkanal zum gleichen Zeitpunkt eine Tafel der Geschichtsmeile Berliner Mauer aufgestellt.

5. Als sich 1989/90 keiner für das Niemandsland des Grenzstreifens gegenüber dem Reichstag am Schiffbauerdamm verantwortlich fühlte, gestaltete Ben Wagin das „Parlament der Bäume“. Dieses ist derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Auf einzelnen Segmenten der Hinterlandmauer listete Wagin Todesjahr und die Anzahl der damals vermuteten Mauertoten auf und ergänzte die Dokumentation durch Bilder und Gedichte. Von der nahen S- und Fernbahn-Brücke aus war am 24. August 1961 Günter Litfin erschossen worden. Auf dem Gelände lagern Steinplatten mit den Namen der an den deutsch-deutschen Grenzen getöteten Flüchtlinge. Gleichzeitig erinnert das „Parlament der Bäume“ an den Tod Tausender Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Das „Parlament der Bäume“ wurde von namhaften politischen Repräsentanten gepflanzt. Auf einem der Mauerfragmente steht der Gorbatschow zugeschriebene Ausspruch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Die Installation ist ganz von den künstlerischen und persönlichen Visionen Ben Wagins durchdrungen. Ein Teil der von Ben Wagin gestalteten Hinterlandmauer ist jetzt in den Neubau der Bibliothek des Bundestages einbezogen und dort öffentlich zugänglich. Nördlich setzt sich die Markierung im Foyer der Bundespressekonferenz mit einer Reihe von Gingko-Bäumen fort.
Die Dokumentation des Berliner Forums für Geschichte und Gegenwart verzeichnet die heute vorhandenen Denkzeichen (siehe Anhang).

Markierung des Mauerverlaufs, Geschichtsmeile Berliner Mauer und Kunstwettbewerb „Übergänge“
An die Mauer als eine die ganze Stadt zerschneidende Grenze wird man nur erinnern können, wenn der topographische Verlauf auch dann noch erkennbar bleibt, wenn die Unterschiede zwischen Ost und West im Alltag nicht mehr wahrgenommen werden können. Erste Initiativen zur Mauermarkierung waren bereits Anfang der 90er Jahre ergriffen worden. Das Tiefbauamt Kreuzberg brachte 1990 die Idee der doppelreihigen Großpflastersteinreihe auf. Weitere Markierungsideen entstanden: das Kupferband (Gerwin Zohlen, 1992), die Markierung der Grenzmauer und der Hinterlandmauer mit roten und blauen Betonintarsien (Angela Bohnen, 1992), das lupinenbestandene Mauerland (Manfred Butzmann, 1990) sowie ein erstes Konzept zu einer Geschichtsmeile Berliner Mauer aus dem Kreuzberg Museum. Diese Ideen wurden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne aufgegriffen, die 1993 den Senat aufforderten, Probestücke der verschiedenen Markierungsvarianten an der Niederkirchnerstraße zu verlegen.
Inzwischen ist im öffentlichen Straßenland auf mehr als 5 km der Verlauf der vorderen Grenzmauer mit einer Doppelpflasterstein-Reihe und eingelegten Gusseisentafeln gekennzeichnet.
Begleitend zur Markierung des Verlaufs der vorderen Grenzmauer hat das Berliner Forum für Geschichte und Gegenwart seit Mitte der 90er Jahre in Verantwortung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur das Projekt „Geschichtsmeile Berliner Mauer“ realisiert (siehe 2.5.2.).
Bislang 23 Tafeln berichten über die Teilung Berlins, den Mauerbau und die Öffnung der Grenze. Mit historischen Fotos und viersprachigen Texten (in Deutsch und den Sprachen der vier Besatzungsmächte) werden Ereignisse geschildert, die sich am jeweiligen Standort ereignet haben und die politische und lebensweltliche Situation in der geteilten Stadt beschrieben.
Der künstlerische Wettbewerb zur Markierung der ehemaligen Grenzübergänge geht auf eine Projektgruppe bei der Neuen Gesellschaft für Bildende Kunst zurück. Nach der Maueröffnung hatte sich ein aus Kunstschaffenden und Kunstwissenschaftlern/-kritikern aus dem Ost- und Westteil der Stadt zusammengesetzter Arbeitskreis gebildet, der den historischen Prozess künstlerisch reflektieren wollte. Das Fachreferat Kunst im Stadtraum/am Bau (damals in der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen) griff die Initiative auf und lobte 1996 den Kunstwettbewerb "Übergänge" aus. Ziel des Wettbewerbs war es, die Erinnerung an die sieben ehemaligen innerstädtischen Grenzübergänge (für Fußgänger und Autoverkehr) im Stadtbild zu bewahren. Von den mehr als 30 eingeladenen Wettbewerbsteilnehmern wurden Beiträge erwartet, die sich mit dem Thema "Übergang" in seiner Vielschichtigkeit auseinandersetzen.

Die Arbeiten folgender Künstlerinnen und Künstler wurden prämiert und nachfolgend realisiert:

- Karla Sachse für den Übergang Chausseestraße
- Gabriele Basch für den Übergang Invalidenstraße
- Frank Thiel für den Übergang Friedrichstraße/Checkpoint Charlie
- Susanne Ahner für den Übergang Heinrich-Heine-Straße (und vier andere U-Bahnstationen)
- Torsten Goldberg für den Übergang Oberbaumbrücke
- Heike Ponwitz für den Übergang Sonnenallee
- E.Twin Gabriel für den Übergang Bornholmer Straße

Mit der Herstellung der künstlerischen Markierung der ehemaligen innerstädtischen Grenzübergänge, der Planung des Mauerparks und später des Berliner Mauerweges entlang der Grenze rund um das ehemalige West-Berlin (siehe 2.5.1.) beschritt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung neue Wege, indem sie die Freiraum- und Erholungsplanung mit stadtgeschichtlicher Spurensuche in Übereinstimmung brachte. Dies geschieht nun auch bei der Grünplanung im Bereich des ehemaligen Nordbahnhofs.
Nachdem der Senat bereits in den Jahre 1991 (East Side Gallery) und 1995 weitere Teile der Mauer bzw. der Grenzanlagen (die Wachtürme am Schlesischen Busch und in der Kieler Straße, den „Tränenpalast“) unter Denkmalschutz gestellt hatte, konnten 2001 weitere Mauerreste, die dem Abbruch entgangen waren, denkmalrechtlich gesichert werden (siehe Anhang).
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