Berlin ist eine Musikstadt. Neben den vier großen Konzertorchestern und den drei Opernorchestern unterstützt und fördert der Berliner Senat eine vielgestaltiges musikalische Leben.
Gefördert werden Vorhaben, Projekte und Stipendien im Bereich E-Musik und U-Musik. Dafür stehen in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt jeweils rund 922.000 Euro (2010) bzw. 842.00 Euro (2011) zur Verfügung. Hinzu kommen ca. 910.000 Euro für die Chorförderung. Die tatsächlichen Fördersummen können von dieser Planung geringfügig abweichen. Darüber hinaus werden auch in den Querschnittsbereichen Interkulturelle Projektarbeit, Internationaler Kulturaustausch und Künstlerinnenförderung punktuell Musikprojekte unterstützt.
Zu den Förderschwerpunkten im Bereich E-Musik zählen zählen zeitgenössische Musik und Klangkunst. Gefördert werden Projekte, Kompositionsaufträge, Stipendien, Veranstaltungen, Einrichtungen und Ensembles sowie ein Probenraum für Ensembles der Neuen Musik. Dafür stehen 2010 622.000 Euro und 2011 542.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderung im Bereich U-Musik konzentriert sich auf Populäre Musik, Weltmusik und Jazz. Gefördert werden Projekte. Darüber hinaus umfasst die Förderung im Bereich der Populären Musik & Weltmusik die Vergabe von Aufnahmeterminen in landeseigenen Tonstudios, im Bereich Jazz die Finanzierung von professionelle Aufnahmen in einem Tonstudio eigener Wahl (Studioprojekt Jazz) sowie die Vergabe von Stipendien.
Für die U-Musikförderung stehen in den Jahren 2010 und 2011 pro Jahr insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus fördert der Berliner Senat den Landesmusikrat Berlin
mit jährlich ca. 199.000 Euro.



