Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen aller Sparten bestimmt. Gefördert werden künstlerische Vorhaben in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner an selbst gewählten Orten weltweit.
Voraussetzungen
- Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Sie verfügen über ein Einladungsschreiben des Kooperationspartners.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht für mind. 1 Monat vor Ort.
- Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin, und sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet.
- Die Bewerber:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
- Künstler:innen aus Nicht-EU Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass oder Aufenthaltstitel einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
Umfang der Förderung
Das Stipendium beträgt monatlich 2.500,- € pauschal und wird für drei Monate gewährt.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Stipendien werden in der Regel jeweils im Juli eines Jahres für Aufenthalte im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Jury
Die von der Berliner Kulturverwaltung berufene Fach-Jury bestehend aus Korhan Erel, Inka Gressel, Christina Landbrecht, Nazanin Noori und Valentin Schmehl trifft im November 2023 eine Auswahl. Die Ergebnisse werden im Dezember 2023 per Email mitgeteilt.
Antragsstellung
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.