Tanzstipendien

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Tänzerinnen und Tänzern, Choreografinnen und Choreografen bestimmt. Gefördert werden zeitlich begrenzten Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, wie z.B. Recherchevorhaben (z.B. Arbeit an einem bestimmten Thema/einer bestimmten Technik, ggf. mit weiteren Beteiligten), selbst organisierte In- und Auslandsaufenthalte zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnahme an qualifizierenden Programmen wie Workshops/Kursen, Coachings etc.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller leben und arbeiten in Berlin.
  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Die zu vergebenden Arbeitsstipendien sind mit jeweils 2.500 € dotiert.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Tanzstipendien werden jährlich in der Regel jeweils im Dezember eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Zugang zum Online-Antragsverfahren