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Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

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Das „Operationelle Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im in der Förderperiode 2007 – 2013“ erlaubt die Förderung von Projekten im Bereich von Kultur und Kreativität. Nach der Genehmigung des Operationellen Programms Ende 2007 durch die Europäische Kommission wurden bis Mitte 2008 vier Förderinstrumente eingerichtet:

  • KIP - Kulturinvestitionsprogramm
  • INP - Stärkung des Innovationspotenzials in der Kultur
  • BIST - Bibliotheken im Stadtteil
  • QiK – Qualifizierungskapazitäten für die Kulturwirtschaftt


Die Durchführung der Förderung obliegt der Kulturverwaltung. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50% der Kosten und wird im Erstattungswege nach Vorlage und Prüfung bezahlter Rechnungen geleistet. Alle geförderten Projekte sollen einen Beitrag zu den Querschnittszielen der Strukturfondsförderung in Berlin leisten: Nachhaltigkeit, Integration und Chancengleichheit. Gefördert werden Vereine, Institutionen, Verbände sowie Unternehmen. Einzelpersonen werden nicht gefördert.


Kulturinvestitionsprogramm (KIP)

Die touristische Erfolgsgeschichte Berlins in den letzten Jahren ist nicht zuletzt dem Kulturangebot der Stadt zuzuschreiben. Ziel des Kulturinvestitionsprogramms (KIP) ist es, Berlins Profil als Kulturmetropole weiter zu schärfen. Dazu sollen bedeutende Potentiale des kulturellen Erbes (einschließlich des politischen, geschichtlichen und immateriellen Kulturerbes) für einen nachhaltigen Tourismus nutzbar gemacht werden. Projekte müssen also zur Entstehung qualitativ hochwertiger und überregional relevanter Angebote auf dem Gebiet des kulturellen Erbes führen. Förderfähig sind


  • der Umbau und Nutzbarmachung von Liegenschaften für kulturelle Zwecke
  • die Verbesserung der Zugänglichkeit von Kultur-, Bildungs- und Gedenkstätten
  • die Erweiterung und Erneuerung der Infrastruktur für Schau-, Bildungs- und Vermittlungsangebote
  • die Erneuerung von Servicefunktionen in Kultureinrichtungen
  • die touristische Vernetzung von kulturellen Angeboten.


Die Förderrichtlinie beschreibt die näheren Bedingungen für eine Förderung, deren Ergebnisse insbesondere auch barrierefrei nutzbar sein müssen. Die Projektauswahlkriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein.

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Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur (INP)

Das Programm Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur (INP) dient der Unterstützung von Vorhaben zur besseren Erschließung, Nutzung und Vernetzung der wirtschaftlichen Potentiale des kulturellen Angebots und der schöpferischen Produktion in Berlin. Förderfähig sind insbesondere

  • innovative Initiativen im Bereich des Marketings;
  • Projekte zur neuartigen Nutzung Berliner Kulturangebote und der Kulturerbepotentia-le;
  • grundlegende Organisationsentwicklung und Maßnahmen zur Kundenorientierung und -aktivierung;
  • Entwicklung und Erprobung neuer Wege der touristischen Vermarktung sowie
  • Ansätze zur Entwicklung und Vernetzung des Berliner Kulturangebots.

Dabei ist die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik in den Projekten obligatorisch. Ziel des Programms sind Beiträge zur Sicherung und zukunftsgerichteten Entwicklung des Kultur- und Kulturwirtschaftsstandorts Berlin. Die INP-Förderrichtlinie beschreibt die näheren Bedingungen für eine Förderung. Die Projektauswahlkriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein.

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Bibliotheken im Stadtteil (BIST)

Ziel des Programms Bibliotheken im Stadtteil ist eine verbesserte, insbesondere auch um innovative Elemente verstärkte bibliothekarische Informationsversorgung in den ausgewiesenen Gebieten der integrierten Stadterneuerung als Grundlage und Service für Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie die lokale Wirtschaft der Kleinst- und Kleinunternehmen. Gefördert wird insbesondere die

  • Erweiterung und Erneuerung von Bibliotheken einschließlich Ausstattung;
  • Technische Erneuerung und Erweiterung;
  • Entwicklung bzw. Einführung neuer und zusätzlicher Angebote der bibliothekarischen
Informationsversorgung insb. für Senior/innen, Migrant/innen, Jugendliche und Heranwachsende, Alleinerziehende, Behinderte;
  • Etablierung von Kooperationen mit Akteuren der Quartiersentwicklung, insb. auf den Gebieten der beruflichen Orientierung und Bildung, der Medienkompetenz, sozialen Prävention und interkulturellen Konfliktfähigkeit und die
  • Anpassung des Serviceangebots an die demografische Entwicklung.
Die Einzelheiten der Bedingungen für eine Förderung sind in der Förderrichtlinie beschrieben. Die Projektauswahlkriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein.

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Qualifizierungskapazitäten für die Kulturwirtschaft (QiK)

Aufgabe des Programms ist die Unterstützung von Projekten zum Ausbau und zur Moderni-sierung von nicht-fachlichen Weiterbildungsangeboten, um den Markteintritt und Markterfolg von Selbständigen und Freiberuflern der Kulturwirtschaft zu erleichtern bzw. zu verbessern, das Gründungsgeschehen zu stimulieren und damit die wirtschaftliche und soziale Lage der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zu verbessern. Ziel ist es, den Urhebern und Interpreten als dem kreativen Kern der Kulturwirtschaft eine steigende Vielfalt nichtfachlicher Weiterbildungsangebote in Berlin zu bieten und damit mittelbar die wirtschaftlichen Erfolge der schöpferisch Tätigen in Berlin zu steigern. Zugleich soll Berlins Attraktivität als Lebens- und Arbeitsort für kreative Köpfe erhalten bleiben bzw. noch gesteigert werden. Förderfähig sind im Einzelnen die


  • Erweiterung der Angebotsvielfalt und Angebotstiefe im Bereich der nichtfachlichen berufsbezogenen Weiterbildung.
  • Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze im nichtfachlichen berufsbezogenen Weiterbildungsbereich insbesondere im eLearning.
  • Modernisierung vorhandener nichtfachlicher berufsbezogener Weiterbildungskapazitäten.
  • Ausdehnung des nichtfachlichen berufsbezogenen Weiterbildungsangebots auf demografisch-sozialstrukturelle Teilzielgruppen (Ältere, Frauen, Migrantinnen und Migranten, Autodidakten).
  • Erhöhung der kreativberufsgruppenbezogenen Vielfalt des beruflichen Weiterbildungsangebots (einschl. Qualifizierungsangebote für Multiplikatoren).

Die Förderbedingungen beschreibt eine Richtlinie. Die Projektauswahlkriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein.

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Innovative Ansätze

Innerhalb dieses von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen betreuten Programms begleitet die Kulturverwaltung auf der Basis eines 2008 durchgeführten thematischen Wettbewerbs zur Nutzung der RFID-Technologe drei Projekte:

POSEIDON(Externer Link) - Positions- und kontextsensitive Informationsystem für Museen – Einsatz von RFID in Museen, ein Verbundprojekt der Hochschule für Technik und Wirtschaft mit der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Jüdischen Museum Berlin sowie Unternehmenspartnern.
PROFILE-HU(Externer Link) - Projekt RFID zur Entwicklung innovativer Dienst- und Serviceleistungen der Bibliotheken der Humboldt Universität zu Berlin.
TENIVER(Externer Link) -Technologische Innovation in der Informationsversorgung – Einführung der RFID-Technologie in den Öffentlichen Bibliotheken Berlins und im Verbund Öffentlicher Bibliotheken.

Anschrift

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstrasse 188
10119 Berlin

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Pressestelle:
Tel.: (030) 90 228-206
Fax: (030) 90 228-450/451

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Geschäftsstelle Kulturverwaltung
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