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Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

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Berlin ist eine multikulturelle Metropole mit 3,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, von denen ca. 60 Prozent konfessionell nicht gebunden sind. Gleichwohl spielen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine bedeutende Rolle im gesellschaftlichen Leben der Stadt.

Schätzungen gehen davon aus, dass gegenwärtig etwa 250 Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften in Berlin aktiv sind. Die beiden mitgliederstärksten Gemeinden sind die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (im Folgenden: Evangelische Kirche) mit 672.000 und das Erzbistum Berlin der Katholischen Kirche mit 317.000 Personen (im Folgenden: Katholische Kirche). Etwa 90 000 Berlinerinnen und Berliner gehören anderen christlichen Gemeinschaften an. Rund 210.000 Menschen sind muslimischen Glaubens. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin zählt 11.200 Mitglieder. Die zweite - orthodoxe - Gemeinde, die Israelitische Synagogengemeinde Adass Jisroel, umfasst ihren eigenen Angaben zufolge etwa 1.000 Personen. Der Buddhismus ist in Berlin mit knapp 6.500 Gläubigen vertreten. Einen guten Überblick über die einzelnen Glaubensgemeinschaften in der Stadt bietet das Buch: Religion in Berlin. Ein Handbuch. Herausgegeben von Nils Grübel und Stefan Rademacher, Berlin 2003.

Im Januar 1965 richtete der Senator für Wissenschaft und Kunst eine Abteilung für kirchliche Angelegenheiten ein. Zuvor gab es eine entsprechende Dienststelle beim Bürgermeister. Seit 2006 ist der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Senatskanzlei angesiedelt. Damit entspricht Berlin der Praxis vieler anderer Bundesländer. Adressen aller Landesverwaltungen

Grundlage der Tätigkeit des Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bildet das Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Dessen tragende Säulen sind die garantierte Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche. Es verpflichtet den Staat zu weltanschaulicher Neutralität und ermöglicht den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbst, ohne staatlichen Einfluss zu regeln. Gleichwohl fördert der Staat die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, da das Grundgesetz Religionspflege zwar nicht als staatliche, wohl aber als öffentliche Aufgabe betrachtet. Die Zuständigkeit dafür liegt gemäß Artikel 140 Grundgesetz bei den Bundesländern. Markante Beispiele für die daraus resultierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind die Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer oder die Regelungen zum Religionsunterricht.
Der Berliner Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften pflegt und regelt auf dieser Grundlage im Auftrag des Senates die Beziehungen des Landes zu einzelnen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dazu zählen die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen, die Finanzierung des freiwilligen Religionsunterrichts, die Verhandlung von Staatsverträgen und Vereinbarungen und Verfahren zur Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts.

Im Doppelhaushalt 2010/201 stehen im Etat der Beauftragten ca. 70 Mio Euro zur Verfügung. Haushaltsübersicht. Davon entfallen etwa 48 Mio Euro auf die Finanzierung des Religionsunterrichts.

Kontakt

Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften
Herr
Hartmut Rhein

Tel.: 030/ 90 228 400
Fax.: 030/ 90 228 454
E-Mail


Stellvertretung

Herr
Dr. Dirk Kroegel
Tel.: 030/ 90 228 612
Fax.: 030/ 90 228 454
E-Mail