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Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Aufgaben
In allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist der Landesdenkmalrat Berlin zu hören. Aus § 7 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin ergibt sich, dass der Berliner Landesdenkmalrat nicht als ein reines Fachgremium zur Beratung der Denkmalbehörden zu verstehen ist. Er ist insbesondere ein denkmalpflegerisches Beratungsorgan für das zuständige Mitglied des Senats.
Die Mitglieder des Landesdenkmalrats sind ehrenamtlich tätig. Sie sind nach § 7 Abs. 3 Satz 2 DSchG Bln an Weisungen nicht gebunden.
Das Nähere regelt die vom Senat zu erlassende Geschäftsordnung des Landesdenkmalrates Berlin.
Der Kontakt zum Landesdenkmalrat Berlin ist über die Geschäftsstelle in der Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Oberste Denkmalschutzbehörde – möglich.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Geschäftsstelle des Landesdenkmalrates
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Oberste Denkmalschutzbehörde / UNESCO Welterbe
- Tel.:
- (030) 90 228 651
- Fax:
- (030) 90 228 660