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Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
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Landesdenkmalrat Berlin

Dem für Denkmalschutz zuständigen Senatsmitglied steht mit dem Landesdenkmalrat ein interdisziplinär besetztes Beratungsgremium zur Seite. Es wird vom Senat berufen und besteht aus 12 Mitgliedern. Nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin setzt sich der Landesdenkmalrat interdisziplinär aus Vertretern der Fachgebiete der Denkmalpflege, der Geschichte und der Architektur sowie paritätisch aus sachberührten Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen Berlins zusammen. Der Landesdenkmalrat wird auf Vorschlag des zuständigen Senators (der Senatorin) vom Senat für die Dauer von vier Jahren berufen. Grundlage ist § 7 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin
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Geschäftsstelle des Landesdenkmalrates
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Oberste Denkmalschutzbehörde / UNESCO Welterbe
- Tel.:
- (030) 90 228 651
- Fax:
- (030) 90 228 660
Magnus-Haus
Der Landesdenkmalrat setzt sich nachdrücklich für die Erhaltung des Freiraums hinter dem Magnus-Haus ein und unterzeichnete im November 2015 einen Offenen Brief zum geplanten Wettbewerb gemeinsam mit sieben Verbänden.