Wiederaufnahmeförderung 2020

Pressemitteilung vom 17.12.2019

Vorbehaltlich des Beschlusses zu dem Haushalt 2020/21 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin wird die Senatsverwaltung für Kultur und Europa auf Empfehlung einer Fachjury folgende 11 Wiederaufnahmen fördern:

  • Pressemitteilung mit Übersicht der Förderungen

    PDF-Dokument (59.8 kB) - Stand: Dezember 2019

Der Fachjury gehören an:

  • Frau Dr. Eleonore Büning (Musikredakteurin, Moderatorin)
  • Frau Jutta Wangemann (Dramaturgin, Kuratorin)
  • Herr Thomas Schaupp (Tanzdramaturg, Kurator)

Insgesamt hatte die Jury 53 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen von rd. 1,089 Mio. € zu beraten. Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2020/21 werden für die Wiederaufnahmeförderung für das Jahr 2020 insgesamt 460.000 € zur Verfügung stehen. Zum 15. Februar 2020 ist eine erneute Antragstellung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2020 realisiert werden sollen, möglich.

Staatssekretär Dr. Torsten Wöhlert dankt der Jury für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit.