Förderung für Öffentliche Bibliotheken

Pressemitteilung vom 02.07.2019

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt bekannt, dass sich Öffentliche Bibliotheken sowie andere Akteure (zusammen mit einer Öffentlichen Bibliothek) bis zum 31. Juli 2019 (Ausschlussfrist) um eine Förderung aus dem Programm „Bibliotheken im Stadtteil II – BIST II“ für die Jahre 2019 – 2023 bewerben können.

Erstmalig kann die EFRE-Beteiligung an den förderfähigen Gesamtkosten einzelner Projekte bis zu 70% betragen.

Mit den Programmmitteln werden Vorhaben gefördert, die zur integrierten Entwicklung von ausgewiesenen Berliner Quartieren beitragen – insbesondere durch den Abbau von Bildungsdefiziten.

Förderfähig sind vor allem folgende Maßnahmen:
• Intensivierung der Kooperationsbeziehungen und Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten mit Akteuren der Quartiersentwicklung, vor allem in den örtlichen Netzwerken für Integration und Bildung.
• Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer oder zusätzlicher Angebote, z.B. im Bereich
o der Medien- und Informationsversorgung außerhalb der Bibliothek in Zusammenarbeit mit Dritten,
o Veranstaltungen in Kooperation mit freien Trägern, Autor/innen sowie der Buch- und Verlagsbranche,
o verstärkter Zielgruppenorientierung (u.a. für Menschen mit spezifischem Migrationshintergrund, Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Familien, Senioren, Behinderte),
o der Themenorientierung und Schwerpunktsetzung,
o der Anpassung an den Medien- und Mediennutzungswandel,
o der Unterstützung von Bildung und Ausbildung sowie der Förderung der beruflichen Orientierung der Heranführung an den Arbeitsmarkt, der Medienkompetenz, der sozialen Prävention sowie der interkulturellen Konfliktfähigkeit und Kommunikation.
• Technische und/oder bauliche Anpassung bis 75.000 €, Erweiterung und Erneuerung von Bibliotheken einschließlich Ausstattung, z.B. durch Schaffung von
o Arbeitsräumen und -möglichkeiten für formelle und informelle Gruppen einschließlich informationstechnischer Ressourcen,
o erweiterten Bestandsangeboten,
o betreuten und geschützten Plätzen für das individuelle selbstorganisierte Lernen,
o Internet- und Computerarbeitsplätzen sowie deren technische Grundlagen (WLAN, Ethernet)
o Zugangsmöglichkeiten zu Datenbanken und Online-Ressourcen,
o Nutzungsmöglichkeiten für elektronische Medien und E-Books,
o Kapazitäten für Veranstaltungen und Präsentationen.

Für Vorhaben mit baulichem Schwerpunkt ab 75.000 € gilt der ständige Projektaufruf vom 13. Januar 2017 im Rahmen des Förderprogramms „Bibliotheken im Stadtteil II (BIST II)“: Bauliche Maßnahmen, Ausstattung, Gleichberechtigte Teilhabe (vgl. https://tinyurl.com/y7uvgskj).

Es können nur Projekte gefördert werden, die
• vorrangig die Zielsetzungen des BIST II verfolgen,
• sich in den ausgewiesenen förderfähigen Gebieten entfalten,
• allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers offen zugänglich sind,
• sichtbar und messbar im Projektzeitraum umgesetzt werden können,
• nicht gewinnorientiert sind (kein wirtschaftliches Interesse verfolgen) und
• nicht aus weiteren Mitteln der Europäischen Union kofinanziert werden.

Der Link mit den Einzelheiten des Antragsaufrufs sowie das Formular für die Projektskizze kann unter https://tinyurl.com/y7uvgskj (4. Projektaufruf) aufgerufen werden.
Hintergrundinformationen zum Programm „Bibliotheken im Stadtteil II – BIST II“ und die Karte der förderfähigen Gebiete finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa: https://tinyurl.com/y9w6t7ksj.

Das Programm „Bibliotheken im Stadtteil II“ ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Kultur und Europa aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 – 2020 im Zusammenwirken mit der Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II).

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2019 um 24.00 Uhr.