§ 219a StGB ersatzlos streichen

Pressemitteilung vom 14.06.2019

Heute hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Berliner Frauenärztinnen nach der Neufassung des § 219a StGB verurteilt.

Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:
„Paragraph 219a muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Die heutige Entscheidung zeigt, dass die Neufassung des Paragraphen 219a weiterhin Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert. Frauen sollen sich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Ich werde deshalb dem Berliner Senat vorschlagen, unsere Bundesratsinitiative zur ersatzlosen Streichung des Paragraph 219a StGB erneut auf die Tagesordnung setzen zu lassen.“