Amtseinführung der neuen Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung vom 19.01.2018

In einem feierlichen Akt im Brandenburgsaal der Staatskanzlei in Potsdam ist heute Frau Sabine Schudoma in das Amt der Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingeführt worden.

„Ich freue mich sehr darüber, dass mit Frau Schudoma eine fachlich und menschlich herausragende Richterin das Amt der Präsidentin des Landessozialgerichts übernimmt. Frau Schudoma hat in ihrer Zeit am Sozialgericht Berlin in vorbildlicher Weise gezeigt, wie ein Gericht große Herausforderungen meistern kann. Für ihre neue Aufgabe wünsche ich Frau Schudoma eine ebenso glückliche Hand, wie sie sie in Berlin bereits hatte.“, so Senator Dr. Dirk Behrendt in seiner Würdigung der neuen Präsidentin.

In seiner Rede unterstrich Justizstaatssekretär Dr. Ronald Pienkny, „eine der großen Herausforderung für Frau Schudoma ist, mit Unterstützung Brandenburgs und Berlins die Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit der beiden Länder angesichts der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter in hoher Qualität, effektiv und zeitnah zu gewährleisten. Ich bin mir sicher, dass Frau Schudoma dank Ihres großen Tatendrangs und Ihrer herausragenden Fähigkeiten diese Herausforderung bewältigen und Ihr neues Amt mit großem Erfolg ausfüllen wird.“

Frau Sabine Schudoma wurde am 10. Mai 1959 in Berlin geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nachdem Frau Schudoma zunächst eine Ausbildung zum gehobenen nichttechnischen Bundesdienst bei der BfA Berlin mit dem Abschluss einer Dipl.-Verwaltungswirtin absolvierte und bis April 1981 als Verwaltungsinspektorin z.A. bei der BfA tätig war, studierte sie von April 1981 bis Juni 1986 Rechtswissenschaften. Nach Ableistung des Referendariats in Berlin wurde sie im November 1989 zur Richterin auf Probe beim Sozialgericht Berlin er-nannt. Von März 1992 bis September 1993 war sie im Wege der Abordnung als Referentin bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin tätig. Im November 1992 wurde sie zur Richterin am Sozialgericht (Sozialgericht Berlin) und im November 1997 zur Richterin am Landessozialgericht (Landessozialgericht Berlin) ernannt. Im März 2001 erfolgte die Ernennung zur Vizepräsidentin des Sozialgerichts (Sozialgericht Berlin), im Mai 2004 die Ernennung zur Präsidentin des Sozialgerichts (Sozialgericht Berlin). Im März 2012 wurde sie darüber hinaus zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin berufen.

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