Neuer Gesundheitspakt

Pressemitteilung vom 06.11.2017

Unterzeichnung Gesundheitspakt

Unterzeichnung des Gesundheitspaktes für die Berliner Justiz am 6.11.2017

Heute wurde in der Senatsverwaltung für Justiz ein neuer Gesundheitspakt unterzeichnet. Darauf haben sich die Personalvertretungen, die Anstaltsleitungen und die Senatsverwaltung verständigt. Der Gesundheitspakt hat die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeitenden in den Berliner Justizvollzugsanstalten und den Sozialen Diensten im Blick.

Dazu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt:
„Die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug sind besonders gefordert. Das wollen wir mit der Einführung einer Leistungsprämie honorieren. Zudem wollen wir die Planbarkeit von Dienstzeiten verbessern und durch neue Stellen und intensive Ausbildung die Personalsituation entlasten. So versuchen wir die Situation im Justizvollzug spürbar zu verbessern, da dieser besonders unter der Sparpolitik der letzte Jahre zu leiden hatte.“

Die größte Erneuerung ist die Einführung von Leistungsprämien, um die Motivation der Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern. Die Leistungsprämie ist gemäß § 3 LPZVO eine Einmalzahlung bis max. zur Höhe des aktuellen monatlichen Anfangsgrundgehalts des Beamten. Die Höhe der Leistungsprämie soll entsprechend der erbrachten Leistung bemessen werden. Die Finanzierung der Leistungsprämie erfolgt ausschließlich über frei verfügbare Personalmittel. Derzeit sind Prämien bis zur Höhe von maximal 1.450.000 € im Haushaltsjahr 2017 finanzierbar.

Zudem ist eine bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten vorgesehen, was auch durch 40 weitere Stellen im Justizvollzug und den Sozialen Diensten verbessert werden soll, die im Haushaltsplan 2018/19 vorgesehen sind.