Corona (Covid-19)

Justizvollzug

Gefangene und Verwahrte des Berliner Justizvollzuges, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben (Stand 31.03.2023):

Bestätigte Fälle
im offenen Vollzug:
Bestätigte Fälle
im geschlossenen Vollzug:
Bestätigte Fälle gesamt: Aktuell infiziert:
371* 1792 2163 5

*in vier Fällen handelt es sich um Gefangene, die sich im Rahmen von Vollzugslockerungen im Langzeitausgang befinden, sich außerhalb der Anstalt infiziert haben und in dieser Zeit nicht die Anstalt betreten haben.

Stand: 24. Juni 2021

Zum 1. Juli 2021 findet der Wiedereinstieg in die Vollstreckung für Ersatzfreiheitsstrafen statt, die seit 3. November 2020 unterbrochen bzw. aufgeschoben wurden.

Stand: 21. April 2021

Der Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Bei diesen Verurteilten handelt sich um Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und gegen die deshalb ersatzweise Freiheitsstrafen verhängt worden sind.

Stand: 05. März 2021

Der Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin wird bis 30. April 2021 verlängert. Bei diesen Verurteilten handelt sich um Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und gegen die deshalb ersatzweise Freiheitsstrafen verhängt worden sind.

Stand: 4. Januar 2021

Der Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin wird bis 4. März 2021 verlängert. Bei diesen Verurteilten handelt sich um Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und gegen die deshalb ersatzweise Freiheitsstrafen verhängt worden sind.

Stand: 2. November 2020

Vom 3. November 2020 bis 4. Januar 2021 gilt ein zweimonatiger Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin. Bei diesen Verurteilten handelt sich um Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und gegen die deshalb ersatzweise Freiheitsstrafen verhängt worden sind.

Stand: 15. Juli 2020

Zum 15. Juli findet der Widereinstieg in die Vollstreckung für Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen, statt, die seit 16. März unterbrochen bzw. aufgeschoben wurde.

Stand: 30. Juni 2020

Sammelgnadenerweis bei Ersatzfreiheitsstrafen: Unter den Sammelgnadenerweis fallen alle Ersatzfreiheitsstrafen, die zwischen Mitte März und Mitte Juli 2020 aufgeschoben und unterbrochen wurden, die weniger als 40 Tagessätze haben oder die die Hälfte ihrer 90 Tagessätze bereits verbüßt, bezahlt oder abgearbeitet haben. Dies dient dem Ziel, die hohe Fluktuation in den Anstalten zu verringern. Gnade erweisen wir zudem bei Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 90 Tagessätzen, wenn die Betroffenen 60 Jahre oder älter sind, um keine zusätzlichen vulnerablen Gruppen in Haft entstehen zu lassen. Ausgenommen sind Sexualstraftaten, Fälle von Kinderpornografie, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und Straftaten aus politischer Motivation oder Hass oder die sich gegen die öffentliche Ordnung richten In Grenz- oder Zweifelsfällen findet eine individuelle Prüfung durch Gnadenstelle der Senatsverwaltung statt. Hier finden Sie den Gnadenerweis.

Stand: 4. Juni 2020

Die gesammelten Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin und in der Jugendstrafanstalt Berlin haben gezeigt, dass die ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen umsetzbar sind und von den Besuchenden als auch von den Gefangenen angenommen werden. Zum 8. Juni werden Besuche für Gefangene und Untergebrachte in den Berliner Justizvollzugsanstalten wieder zugelassen.

Stand: 19. Mai 2020

Eckpunkte für den Besuch in Berliner Gefängnissen

Kommende Woche sollen Besuche für Gefangene und Untergebrachte sukzessive wieder zugelassen werden. Eine Testphase beginnt am 25. Mai 2020 in der Jugendstrafanstalt Berlin und der JVA für Frauen. Nach erfolgreichem Verlauf sollen ab 8. Juni 2020 Besuche in begrenztem Umfang auch für Gefangene und Untergebrachte im geschlossenen Männervollzug zugelassen werden. Bis dahin gilt dort das Besuchsverbot fort.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung

Stand: 14. Mai 2020

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sind weiterhin weitreichende Einschränkungen zur Vermeidung physischer sozialer Kontakte unabdingbar.

Besuche in den Berliner Justizvollzugsanstalten und dem Justizvollzugskrankenhaus werden daher weiterhin bis zum Ablauf des 24. Mai 2020 untersagt.

In begründeten Einzelfällen – insbesondere in der Untersuchungshaft – sind Besuche mit Trennvorrichtung (Trennscheibe) möglich. Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten finden grundsätzlich mit Trennscheibe statt.

Stand: 29. April 2020

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sind weiterhin weitreichende Einschränkungen zur Vermeidung physischer sozialer Kontakte unabdingbar.

Besuche in den Berliner Justizvollzugsanstalten und dem Justizvollzugskrankenhaus werden daher weiterhin bis zum Ablauf des 17. Mai 2020 untersagt.

In begründeten Einzelfällen – insbesondere in der Untersuchungshaft – sind Besuche mit Trennvorrichtung (Trennscheibe) möglich. Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten finden grundsätzlich mit Trennscheibe statt.

Stand: 16. April 2020

Das bis 19. April 2020 bestehende Besuchsverbot für Gefangene und Untergebrachte wird um weitere 14 Tage bis 3. Mai 2020 verlängert. In begründeten Einzelfällen – insbesondere in der Untersuchungshaft – werden Besuche mit Trennvorrichtung (Trennscheibe) ermöglicht. Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten finden in diesem Zeitraum grundsätzlich mit Trennscheibe statt.

Stand: 15. April 2020

Seit dieser Woche bieten wir in allen Anstalten die Möglichkeit von Videobesuchen an. So soll es den Gefangenen und Verwahrten ermöglicht werden, auch in Zeiten, in denen kein Besuch möglich ist, mit den Verwandten oder Freunden sprechen zu können.

Stand: 6. April 2020, 10.00 Uhr

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Gesundheit der Gefangenen und Untergebrachten aber auch der Bediensteten in den Anstalten zu schützen, werden spätestens ab dem 25. März 2020 zunächst bis zum Ablauf des 19. April 2020 Besuche der Gefangenen und Untergebrachten untersagt. In begründeten Einzelfällen – insbesondere in der Untersuchungshaft – werden Besuche mit Trennvorrichtung (Trennscheibe) ermöglicht. Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten finden in diesem Zeitraum grundsätzlich mit Trennscheibe statt.

Stand: 17. März 2020, 14.30 Uhr

Für den Justizvollzug wurden am 17. März 2020 folgende neuen Bestimmungen erlassen:

  • Außenkontakte / Besuche: Besuche in den Justizvollzugsanstalten werden ihrem Umfang nach auf monatlich zwei Stunden beschränkt. Zum Besuch wird grundsätzlich jeweils nur noch eine Person zugelassen. Kinder unter 16 Jahren werden nicht mehr zugelassen. Bei der Ausgestaltung der Besuche ist darauf zu achten, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Jeglicher körperlicher Kontakt ist untersagt. Langzeitbesuche und sog. Meetings werden untersagt. Besuche im Justizvollzugskrankenhaus werden ihrem Umfang nach auf monatlich zwei Stunden beschränkt und nur noch für Schwerstkranke sowie Gefangene unter 16 Jahren zugelassen, allerdings nicht von Personen mit Atemwegserkrankungen.
  • Beschäftigung & Qualifizierung sowie Freizeit: Die Ausgestaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Freizeit- und Sportangeboten soll so erfolgen, dass Infektionsrisiken minimiert werden. Ist zu der Eindämmung der Pandemie die Schließung von Arbeitsbetrieben/Werkstätten notwendig bzw. werden Arbeitszeiten verkürzt und dadurch die Gefangenen in der Ausübung ihrer Arbeit bzw. Ausbildung gehindert, wird dennoch eine Vergütung gezahlt. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Inhaftierten – auch unter dem Eindruck sonstiger (massiver) Beschränkungen – weiterhin in gewohntem Umfang mit Nahrungs- und Genussmitteln versorgen und weitere Bedarfe abdecken können.
  • Externe: Der Zutritt Externer wird auf das unbedingt Erforderliche beschränkt. Besuche durch Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer entfallen. Ebenso finden keine Gottesdienste und Freitagsgebete mehr statt. Die Arbeit der Anstaltsbeiräte wird weiter ermöglicht.
  • Offener Vollzug / Lockerungen: Geeignete – insbesondere bereits in Lockerungen erprobte – Gefangene sollen möglichst in den offenen Vollzug verlegt werden. Bei Gefangenen, die sich in einem freien Beschäftigungsverhältnis befinden, soll die parallele Gewährung von Langzeitausgang wohlwollend geprüft werden. Aus dem geschlossenen Vollzug soll die Gewährung von Vollzugslockerungen auf unaufschiebbare Fälle beschränkt werden, um die Zahl von Außenkontakten zu minimieren.

Stand: 17. März 2020, 14:00 Uhr

Angesichts der Corona-Pandemie steht der Berliner Justizvollzug vor großen Herausforderungen. Bislang gibt es zwar keinen bestätigten Corona-Fall in einer Berliner Anstalt. Trotzdem bereitet sich der Justizvollzug darauf vor, personelle und medizinische Ressourcen vorzuhalten. Für den Fall von Erkrankungen oder Quarantäne steht dann Personal bereit. Aus diesem Grund haben der Justizsenator Dr. Dirk Behrendt, die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers sowie die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten in Berlin am 16. März 2020 folgende Maßnahmen vereinbart, die ab heute umgesetzt werden:

  • Die Vollstreckung von rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafen von weniger als drei Jahren wird bis zum 15. Juli 2020 aufgeschoben. Das gilt allerdings nur für verurteilte Personen, die sich nicht bereits in Untersuchungshaft befinden. Darüber hinaus darf keine Vollstreckungsverjährung drohen und es dürfen keine zwingenden Gründe im Einzelfall dagegensprechen.
  • Die Vollstreckung sämtlicher Ersatzfreiheitsstrafen wird bis zum 15. Juli 2020 unterbrochen, d.h. alle inhaftierten Personen, die sich ausschließlich zu diesem Zweck in einer Haftanstalt befinden, werden vorübergehend entlassen. Derzeit verbüßen 271 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Bereits seit 13. März 2020 gilt ein viermonatiger Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin. Bei diesen Verurteilten handelt sich um Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und gegen die deshalb ersatzweise Freiheitsstrafen verhängt worden sind.
  • Nach Absprache mit dem brandenburgischen Justizministerium wird vorübergehend der Vollzug von Jugendarrest (§§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 86f. JGG) in der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg ausgesetzt. Am 22. März 2020 soll die Entlassung sämtlicher dann noch im Jugendarrest befindlicher Personen erfolgen. Nach derzeitigem Belegung betrifft das 19 männliche und eine weibliche Jugendliche.
    Die Pressemitteilung finden Sie auf dem Link: https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.908021.php

Stand: 13. März 2020:

In Berlin sind – mit Stand 13. März 2020 – keine Corona-Fälle im Justizvollzug bekannt.

Die bestehenden Pandemiepläne werden angepasst und umgesetzt. Seit der 11. Kalenderwoche wurden die Mitarbeitenden im Justizvollzug wiederholt über Corona und Infektionswege und Vorsorge informiert. In der 11. Kalenderwoche gab es zudem eine mehrsprachige Information für Gefangene, die in den Anstalten aushängt.

In allen Anstalten gibt es Arztgeschäftsstellen, an die sich Gefangene wenden können. In Anstalten mit mehreren Standorten (JVA Frauen, Offener Vollzug), steht in den Teilanstalten, in denen die Arztgeschäftsstelle zum Teil nicht rund um die Uhr besetzt sind, das Justizvollzugskrankenhaus über den ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Im Falle eines Verdachts findet zunächst eine Isolierung des Gefangenen in der Anstalt statt.

Besuchende, Neuzugänge und Externe werden beim Betreten einer Anstalt befragt, ob sie Verdachtskriterien erfüllen, um ggf. den Zutritt zu verweigern bzw. sie zu isolieren.

Für Vollzugslockerungen (Freigang, Ausgang, Ausführungen) wurde der Besuch von Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr bereits in der 12. Kalenderwoche untersagt.

Die Justizvollzugsanstalten empfangen grundsätzlich keine Besuchergruppen mehr. Auch Veranstaltungen (Theater, Konzerte, etc.) werden ausgesetzt. Einzelbesuchstermine und Anwaltstermine der Gefangenen sind davon nicht betroffen.

Die Fachabteilung für den Justizvollzug und das Justizvollzugskrankenhaus Berlin stehen zu Corona auch im ständigen Austausch mit anderen Bundesländern, um Maßnahmen miteinander abzustimmen.

Ab heute gilt ein gilt ein viermonatiger Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafer. Mit dieser Maßnahme soll die Zahl der Neuaufnahmen reduziert und medizinische Ressourcen konzentriert werden. Das heißt, dass Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht zahlen konnten, vorerst keine Ersatzfreiheitsstrafe mehr antreten müssen. Die Strafe entfällt damit nicht, sie wird nur aufgeschoben.

Ferner wurde die theoretische Ausbildung für den Justizvollzug umstrukturiert. Die Anwärterinnen und Anwärter erarbeiten sich die theoretischen Inhalte vorrübergehend in einem durch die Bildungsstätte Justizvollzug begleiteten Selbststudium in häuslicher Umgebung.

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt (GJPA)

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des GJPA

Kammergericht

Aktuelles zum Gerichtsbetrieb der Berliner Zivilgerichte für die Zeit zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 finden Sie in der Pressemitteilung des Kammergerichts

Familiengerichte

Bei den Amtsgerichten Tempelhof-Kreuzberg, Pankow/Weißensee, Schöneberg sowie Köpenick bestehen Familiengerichte. Die vier Familiengerichte in Berlin sind arbeitsfähig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Landgericht Berlin

Infektionsschutzmaßnahmen am Landgericht Berlin

Verwaltungsgericht

OVG Berlin-Brandenburg

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gerichts