Die Senats-Verwaltung für Justiz und Verbraucher-Schutz

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von der Senats-Verwaltung für Justiz und Verbraucher-Schutz

Diese Informationen sind eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Info-Zeichen

Hier erklären wir Ihnen:
1. Was ist die Senats-Verwaltung für Justiz und Verbraucher-Schutz
2. Die Gerichte
3. Die Straf-Verfolgungs-Behörden
4. Die Justiz-Vollzugs-Anstalten
Justiz-Vollzugs-Anstalten sind Gefängnisse.
5. Das Personal
Personal ist ein anderes Wort für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
6. Der Verbraucher-Schutz

Politiker

1. Was ist die Senats-Verwaltung für Justiz und Verbraucher-Schutz

Der Senat ist die Regierung vom Bundesland Berlin.
Zum Senat gehören:
• Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.
• Senatoren und Senatorinnen.
So heißen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
im Senat.
Die Senatoren und Senatorinnen arbeiten in
verschiedenen Fach-Bereichen.
Diese Fach-Bereiche heißen Senats-Verwaltungen.
Die Senats-Verwaltung für Justiz und Verbraucher-Schutz kümmert sich um diese Fach-Bereiche:
• Die Gerichte
• Die Straf-Verfolgungs-Behörden
• Die Justiz-Vollzugs-Anstalten
• Das Personal
• Der Verbraucher-Schutz

Wir erklären Ihnen die einzelnen Fach-Bereiche später
im Text genauer.

Im Bundesland Berlin gibt es viele verschiedene Senats-Verwaltungen.
In diesem Text geht es aber immer um die Senats-Verwaltung für Justiz und Verbraucher-Schutz
Dieser Name ist sehr lang.
Deswegen schreiben wir nur Senats-Verwaltung.

Richterin

2. Die Gerichte

Die Senats-Verwaltung kümmert sich um die Gerichte.
Im Gericht arbeiten Richter und Richterinnen.
Sie kennen die Gesetze sehr gut.
Alle Menschen müssen sich an die Gesetze halten.
Manche Menschen halten sich aber nicht an die Gesetze.
Sie können vor Gericht angeklagt werden.
Man sagt dann zu ihm oder ihr:
Der oder die Angeklagte.
Der Richter oder die Richterin entscheidet:
Der oder die Angeklagte ist schuldig.
Oder der oder die Angeklagte ist nicht schuldig.

Im Bundesland Berlin gibt es verschiedene Gerichte.
Zum Beispiel:
• Die Amts-Gerichte.
Die Amts-Gerichte sind die untersten Gerichte.
Das bedeutet:
Die Bürger und Bürgerinnen müssen zuerst beim
Amts-Gericht klagen.
Der Bürger oder die Bürgerin ist mit der Entscheidung
vom Amts-Gericht nicht zufrieden?
Dann kümmert sich ein höheres Gericht darum.
• Das Kammer-Gericht.
Das Kammer-Gericht ist das höchste Gericht von dem
Bundesland Berlin.
Es steht über den Amts-Gerichten.
Das bedeutet:
Es kann die Entscheidungen von den Amts-Gerichten überprüfen.
Und eine andere Entscheidung treffen.

Amt

• Das Verwaltungs-Gericht.
Das Verwaltungs-Gericht kümmert sich um Streitigkeiten
zwischen Bürgern und Bürgerinnen und Behörden.
Zu Behörde kann man auch Amt sagen.
Zum Beispiel das Ausländer-Amt.
Das Ausländer-Amt entscheidet darüber:
Ein Mensch aus einem anderen Land darf in Deutschland bleiben.
Oder:
Ein Mensch aus einem anderen Land muss Deutschland
wieder verlassen.
Der Mensch aus einem anderen Land will Deutschland nicht wieder verlassen?
Dann kann er vor dem Verwaltungs-Gericht klagen.
• Das Ober-Verwaltungs-Gericht Berlin-Brandenburg.
Das Ober-Verwaltungs-Gericht Berlin-Brandenburg ist für die Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständig.
Es steht über dem Verwaltungs-Gericht.
Das bedeutet:
Es kann die Entscheidungen vom Verwaltungs-Gericht überprüfen.
Und eine andere Entscheidung treffen.

Geld bekommen

• Das Sozial-Gericht.
Das Sozial-Gericht kontrolliert die Entscheidungen der
Sozial-Verwaltungen.
Die Sozial-Verwaltungen sind Behörden.
Sie kümmern sich um die Verteilung der Sozial-Leistungen.
Eine Sozial-Leistung ist Geld vom Staat.
Zum Beispiel:
Sie haben 2 Kinder.
Der Staat zahlt Ihnen Kinder-Geld.
Aber der Staat bezahlt das Kinder-Geld nur für 1 Kind.
Dann können Sie vor dem Sozial-Gericht klagen.

3. Die Straf-Verfolgungs-Behörden

Die Senats-Verwaltung kümmert sich auch um
die Straf-Verfolgungs-Behörden.
Die Straf-Verfolgungs-Behörden verfolgen Straf-Täter
und Straf-Täterinnen.

Gesetzbuch

In Deutschland gibt es viele Gesetze.
Alle Menschen müssen sich an die Gesetze halten.
Trotzdem halten sich nicht alle Menschen an die Gesetze.
Zum Beispiel:
• Manche Menschen stehlen etwas.
• Manche Menschen verletzen einen anderen Menschen.
Hält sich eine Person nicht an das Gesetz?
Dann bekommt die Person eine Strafe.
Man nennt die Person dann auch: Straf-Täter oder Straf-Täterin.

Anwalt

Die Polizei ist eine Straf-Verfolgungs-Behörde.
Es gibt aber noch mehr Straf-Verfolgungs-Behörden:
• Die Amts-Anwaltschaft von Berlin.
Die Amts-Anwaltschaft von Berlin kümmert sich um
diese Straf-Taten:
• Straf-Taten im Straßen-Verkehr
• Diebstahl
• Betrug
• Körper-Verletzung.
• Die Staats-Anwaltschaft von Berlin.
Dort arbeiten die Anwälte und Anwältinnen vom Staat.
Anwälte und Anwältinnen kennen die Gesetze sehr gut.
Staats-Anwälte und Staats-Anwältinnen
vertreten vor Gericht die Interessen vom Staat.
Der Staats-Anwalt oder die Staats-Anwältin machen
einen Vorschlag:
Welche Strafe der Straf-Täter oder die Straf-Täterin
bekommen soll.
Sie kümmern sich darum:
Dass alle Beweise für die Straf-Tat beachtet werden.
• Die General-Staats-Anwaltschaft von Berlin.
Die General-Staats-Anwaltschaft steht über der
Staats-Anwaltschaft von Berlin.

Gefängnis

4. Die Justiz-Vollzugs-Anstalten

Die Senats-Verwaltung ist zuständig für
die Justiz-Vollzugs-Anstalten.
Justiz-Vollzugs-Anstalt ist ein anderes Wort für Gefängnis.
In Berlin gibt es 6 Gefängnisse für Erwachsene.
Und einen Jugend-Straf-Vollzug.
Junge Straf-Täter und Straf-Täterinnen kommen
in den Jugend-Straf-Vollzug.
Im Jugend-Straf-Vollzug sind die Gefangenen 14 bis 21 Jahre alt.
Wenn Straf-Täter oder Straf-Täterinnen krank werden:
Dann kommen sie in das Justiz-Vollzugs-Krankenhaus.
Das ist ein eigenes Krankenhaus für Straf-Täter und Straf-Täterinnen.

Richterin2

5. Das Personal

Die Senats-Verwaltung ist auch für das Personal zuständig.
Personal ist ein anderes Wort für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Die Senats-Verwaltung entscheidet:
Welcher Richter oder welche Richterin soll
für die Justiz von Berlin arbeiten?
Oder:
Welcher Staats-Anwalt oder welche Staats-Anwältin soll
für die Justiz von Berlin arbeiten?

6. Der Verbraucher-Schutz

Jeder von uns ist ein Verbraucher
oder eine Verbraucherin.
Ein Verbraucher oder eine Verbraucherin
kauft Waren ein.
Waren sind zum Beispiel Lebensmittel oder Kleidung.
Diese Waren werden verbraucht.
Zum Beispiel:
Wir essen die Lebensmittel auf.

Der Verbraucher-Schutz schützt die Verbraucher und Verbraucherinnen.
Sie sollen wissen:
Sie kaufen gute Waren.
Die Waren machen sie nicht krank.

Die Senats-Verwaltung für Verbraucher-Schutz hat viele Aufgaben.
Dafür hat die Senats-Verwaltung verschiedene Bereiche
und Abteilungen.
Hier sehen Sie eine Liste mit den verschiedenen Bereichen.

• Verbraucher-Schutz beim Einkaufen
• Verbraucher-Schutz und Gesundheit
• Verbraucher-Information
• Tierschutz
• Qualitäts-Management
• Fachaufsicht über das Landeslabor Berlin-Brandenburg

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