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Soziale Dienste der Justiz

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Straftat hinterläßt einen Konflikt zwischen Täter und Opfer. In der Regel wird dieser Konflikt durch ein Strafverfahren nicht gelöst. Ein Konfliktlösung soll in der persönlichen Begegnung zwischen Täter und Opfer im Beisein der/s Konfliktberaterin/s herbeigeführt werden.

Ziele des Täter-Opfer-Ausgleiches sind

  • die Interessen und Belange der Opfer zu stärken,
  • die Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat durch direkte Begegnungen mit den Opfern zu konfrontieren,
  • die Konfliktaufarbeitung, die Wiedergutmachung und die Herstellung des sozialen/ persönlichen Friedens,
  • Lösungen für eine materielle und/oder immaterielle Schadenswiedergutmachung zu finden.

Opfer können

  • die eigene Betroffenheit (Ärger, Wut, Empörung und Ängste) aussprechen,
  • Vorstellungen über eine Wiedergutmachung einbringen und gemeinsam mit den Tätern nach befriedigenden Lösungen suchen,
  • aktiv eine Konfliktlösung mitbewirken.

Täter sollten

  • ihre Beweggründe zur Tat schildern,
  • zeigen, dass sie die Betroffenheit der Opfer ernst nehmen,
  • ihr Bedauern über ihr Handeln und dessen Folgen für die Opfer zum Ausdruck bringen,
  • sich aktiv mit der Möglichkeiten der Wiedergutmachung auseinandersetzen.

Gesetzliche Grundlage: § 46a StGB



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