Soziale Dienste der Justiz Berlin
Bewährungshilfe
Aufgabe und Ziel der Bewährungshilfe
Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Restfreiheitsstrafe wird vom Gericht für 2 bis 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt.
Ziel der Bewährungshilfe ist es, die Betroffenen in einer straffreien Lebensführung zu unterstützen und die soziale Integration zu fördern.
Aufgaben der Bewährungshilfe:
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer führen die Aufsicht und Leitung über die Probandinnen und Probanden und stehen ihnen beratend, helfend und betreuend mit dem Ziel zur Seite, sie darin zu unterstützen, eine straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Ferner überwachen sie am Einvernehmen mit den auftraggebenden Stellen die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen. Sie berichten über die Lebensführung der Probandinnen und Probanden sowie die Erfüllung der Auflagen und Weisungen dem Gericht in regelmäßigen Abständen, insbesondere auch dann, wenn sie von neuen Straftaten erfahren.
Angebote der Bewährungshilfe
Beratung, Unterstützung und praktische Hilfe
* bei persönlichen, finanziellen und rechtlichen Problemen sowie
* bei Schwierigkeiten im Wohn- oder Arbeitsbereich oder auch im Umgang mit Behörden wie Arbeitsamt, Sozialamt, Gericht usw.;
Information und Vermittlung an spezielle Angebote der Sozialen Dienste, wie
* Schuldnerberatung
* Sozialpädagogische Gruppenarbeit
* Sozialtherapeutische Beratungsstelle;
* Hilfe bei Vermittlung an andere Beratungsstellen (sucht- und andere therapeutische Beratung, Rechtsberatung, Familienberatung usw.)
Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer werden auch beigeordnet, wenn vom Gericht eine
Führungsaufsicht angeordnet worden ist. Dies geschieht in der Regel im Anschluss an eine mehrjährige Inhaftierung oder eine Unterbringung in einer Maßregeleinrichtung. Eine Führungsaufsicht wird ebenfalls angeordnet, wenn die Unterbringung in eine Maßregel zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie dauert in der Regel 5 Jahre. Die Aufgaben und Angebote der Bewährungshelfer/innen im Rahmen einer Führungsaufsicht sind mit den oben aufgeführten im Rahmen einer Bewährungsstrafe identisch.
Im Gegensatz zu einer Bewährungsaufsicht kann ein Sich der Führungsaufsicht entziehen zu einer Strafanzeige und erneuten Verurteilung führen. Die allein für Führungsaufsichten zuständige Führungsaufsichtsstelle hat besondere Koordinations- und Überwachungsfunktionen wahrzunehmen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 56d, 68a StGB
Die Bewährungshilfe finden Sie:
Zentrale
Stadtplan
Salzburger Str. 21-25 in 10825 Berlin-Schöneberg.
Tel: +49 (0)30 9013-2821/0
Fax: +49 (0)30 9013-2810
Nebenstelle Wedding / Mitte
Stadtplan
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Tel.: (030) 90 156-0
Fax: (030) 90 156 294
Außenstelle Neuköllln
Stadtplan
Buschkrugallee 95
12359 Berlin
Tel.: (030) 901989-0
Fax: (030) 90 1989-333
Außensprechstunde Spandau
Stadtplan
- nur Sprechstunden! -
Flankenschanze 13
13585 Berlin
Tel.: (030) 90 157 398/9
Fax: (030) 9014 398
Die Anzahl der unter die Leitung und Aufsicht eines Bewährungshelfers oder einer Bewährungshelferin gestellten Personen nimmt kontinuierlich zu. Besonders deutlich ist der Anstieg im Bereich der Führungsaufsichten:
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