Bekanntwerden von Klausurthemen aufgrund von Indiskretion
Pressemitteilung Nr. 39/2007 vom 17.09.2007
Der Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) ist letzte Woche umgehend einem Hinweis über das Bekanntwerden von Klausurthemen im Zweiten Juristischen Staatsexamen nachgegangen. Danach war nicht auszuschließen, dass einigen Prüfungskandidaten einzelne Klausurprobleme bekannt waren. Dies bestätigte sich, als bei zwei Prüfungskandidaten während einer Hilfsmittelkontrolle entsprechende Unterlagen - allerdings keine Unterlagen vom GJPA - am jeweiligen Ar-beitsplatz gefunden wurden. Beide Kandidaten sind umgehend angehört worden. Aus ihren Angaben hat sich ergeben, dass im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare durch den dortigen AG-Leiter konkrete Hinweise zu den zu erwartenden Inhalten von insgesamt drei öffentlich-rechtlichen Klausuren erteilt wurden.
Eine der drei betreffenden Klausuren war zum Zeitpunkt des Hinweises bereits geschrieben worden. Diese Klausur muss wiederholt werden. Die noch zu schreibenden beiden Klausuren konnten rechtzeitig durch andere Klausuren ersetzt werden.
Die beteiligten Mitarbeiter werden aus den betreffenden Funktionen sofort und vorsorglich abberufen, bis der Sachverhalt vollständig geklärt ist. Dies war zwingend geboten, um nicht einmal den Anschein entstehen zu lassen, dass die Chancengleichheit für die Prüfungskandidaten nicht gewahrt ist. Im Interesse einer umfassenden Aufklärung wird Strafanzeige erstattet und geprüft, ob förmliche Disziplinarverfahren einzuleiten sind.
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Schlagworte: Berlin, Justiz, Pressemitteilung, Bekanntwerden von Klausurthemen aufgrund von Indiskretion