Die Abteilung ist - neben dem Präsidenten des Landgerichts und der Notarkammer Berlin - zuständig für die Angelegenheiten der Berliner Notare sowie für die Ernennung/Entlassung der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltsgerichts Berlin, Anwaltsgerichtshofes, Kammern für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Landgerichts bzw. Kammergerichts.
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Information zu den Voraussetzungen, zum Ablauf und zum jeweiligen Sachstand des Auswahlverfahrens zur Notarbestellung. mehr »