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Justitia (Amtsgericht Wedding)

Gerichte in Berlin

Die Gerichte nehmen als staatliche Organe der Judikative Rechtsprechungsaufgaben wahr. Ihnen obliegt es, Streitfälle zwischen einzelnen Bürgern oder zwischen Bürger und Staat verbindlich zu entscheiden. In einem Rechtsstaat sind die Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Artikel 97 Grundgesetz). Das bedeutet, dass keine andere staatliche Gewalt - also weder das Parlament (Legislative) noch die Regierung (Exekutive) - im Einzelfall auf die Gerichte Einfluss nehmen oder einzelne Entscheidungen überprüfen darf.

Der Aufbau der Gerichte wird durch die Gerichtsverfassung geregelt. Bei den staatlichen Gerichten ist zwischen den ordentlichen Gerichten, den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Verfassungsgerichtsbarkeit zu unterscheiden. Mit Abstand die meisten Fälle haben die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Kammergericht, Landgericht und Amtsgerichte) zu bearbeiten; in ihre Zuständigkeit fallen Zivil- und Strafsachen sowie die im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrzunehmenden Aufgaben (insbesondere Nachlass- und Betreuungssachen).

Der Senatsverwaltung für Justiz obliegt es, den Berliner Gerichten - mit Ausnahme des Verfassungsgerichtshofes und der Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit, für die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zuständig ist - die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Dazu wirkt sie beispielsweise gegenüber dem Landesparlament darauf hin, dass den Gerichten durch das Haushaltsgesetz die zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz sorgt für die ordnungsgemäße Verwaltung der Gerichte und führt die Dienstaufsicht über die Justizmitarbeiter.

Verfassungsgerichtshof

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Elßholzstraße 30 - 33
10781 Berlin

Kammergericht Berlin

Kammergericht Berlin
Elßholzstr. 30-33
10781 Berlin

Landgericht Berlin

Landgericht Berlin
Littenstraße 12 - 17
10179 Berlin-Mitte

Tegeler Weg 17 - 21
10589 Berlin-Charlottenburg

Turmstraße 91
10559 Berlin-Tiergarten

Amtsgerichte

Die 11 Berliner Amtsgerichte
im Überblick

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin

Verwaltungsgericht Berlin

Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg(Externer Link)
Försterweg 2 - 6
14482 Potsdam




Sozialgericht Berlin

Sozialgericht Berlin
Invalidenstraße 52
10557 Berlin

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Finanzgericht Berlin-Brandenburg(Externer Link)
Von-Schön-Straße 10
03050 Cottbus
(im Behörden- und Gerichtszentrum)

Arbeitsgerichte

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Arbeitsgericht Berlin

Magdeburger Platz 1
10785 Berlin


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das Arbeitsgericht Berlin sind nicht dem Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, sondern dem der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zugeordnet.

Kontakt

Senatsverwaltung für Justiz
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
- Schöneberg

Stadtplan

Telefon: (030) 9013-0
Telefax: (030) 9013-2000
e-mail

behindertengerechte Zugänge

Pressesprecher
Bernhard Schodrowski
Telefon: (030) 9013-3622
Telefax: (030) 9013-2004
e-mail

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S-Bahnhof Schöneberg:
S 1, S 41, S 42, S 45

U-Bahnhof:
Bayerischer Platz:
U 7, U 4

Bushaltestelle:
Rathaus Schöneberg:
M 46, 104

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