Direkt zum Inhalt der Seite springen

Amtsgericht Neukölln

Lage
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Amtsgericht Neukölln mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn Linie 7  (Ausstieg: U-Bhf. Rathaus Neukölln)
Buslinien M41, 104, 167, N7, N94 
Geschäftsplan des Amtsgerichts Neukölln 2012
Gesch _ftsplan 2012

Die hier angebotene Online-Version im PDF-Format ist nicht verbindlich. Die jeweils aktuelle Fassung des Geschäftsplans kann auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
laden »

(Gesch _ftsplan 2012, 129976 KB)
Allgemeine Öffnungszeiten des Gerichts
Für den Publikumsverkehr ist die Geschäftsstelle / Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montags und dienstags 8.30 bis 15 Uhr
mittwochs und freitags 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags 8.30 bis 15 Uhr und Gesprächstermine nach Vereinbarung

In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.

Darüber hinaus ist die Info- und Rechtsantragsstelle geöffnet:

Montags bis mittwochs 8.30 bis 15 Uhr
donnerstags 8.30 bis 18 Uhr
freitags 8.30 bis 13 Uhr

Es wird empfohlen, die Vormittagsstunden in Anspruch zu nehmen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Besuchern, die erst nach 13.00 Uhr kommen können, wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.

Die mündlichen Verhandlungen des Gerichts sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, halten Sie bitte für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, den Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und werden ggf. in Verwahrung genommen.

Rechtsantragstelle
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt grundsätzlich schriftlich.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (Rechtsantragstelle) ist jedoch bei der Protokollierung von gerichtlichen Erklärungen und Anträgen behilflich. Hierbei findet keine rechtliche Beratung statt; dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Die vorgenannten Erklärungen und Anträge sowie Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe werden während der allgemeinen Öffnungszeiten (siehe oben) in den Fachabteilungen entgegen genommen.

In Beratungshilfesachen steht es dem Rechtsuchenden außerdem frei, unmittelbar - auch ohne Vorlage eines Beratungshilfescheins - Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der entsprechend § 49 a BRAO verpflichtet ist, die Beratungshilfe zu gewähren. Der Antrag auf Beratungshilfe wird in diesem Fall direkt durch den Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht eingereicht.
Sofern dennoch vorab die kurzfristige Erteilung eines Beratungshilfescheins durch das Amtsgericht Neukölln gewünscht wird, besteht die Möglichkeit persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 90 191-201 einen Termin bei dem zuständigen Rechtspfleger zu vereinbaren.

Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft können zu Protokoll gegeben werden, wenn sich der Wohnsitz des Betroffenen im Amtsgerichtsbezirk Neukölln befindet. Hierbei ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen; bei Verheirateten und Verwitweten ist ferner die Heiratsurkunde bei Geschiedenen das Scheidungsurteil erforderlich.

Die Lohnsteuerkarten werden nicht vom Amtsgericht geändert, sondern vom zuständigem Finanzamt.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Gerichts im Zimmer 126 oder unter der Rufnummer 90191 287 zu erreichen.

Insolvenz - Einsichtsplatz

Der Insolvenz - Einsichtsplatz ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Gerichts im Zimmer 126 zugänglich. Hier können Sie Informationen über Insolvenzveröffentlichungen erhalten.

Bankverbindung: Hinweise zur Überweisung von Gerichtskosten an das Amtsgericht Neukölln

Die Bankverbindung für allgemeine Gerichtskosten lautet:
Kosteneinziehungsstelle der Justiz
Postbank Berlin Konto -Nr. 352 108
BLZ 100 100 10
Zusatz bei Verwendungszweck:
NK sowie das Aktenzeichen Ihres Verfahrens



Beispiele:
Sachgebiet:
Verwendungszweck:
(die angegebenen Geschäftszeichen sind nur Musteraktenzeichen)
Betreuung NK 52 XVII Sch 236
Name des Betreuten
Nachlass NK 60 VI 345/09
Name des Erblassers
Verbraucherinsolvenz
NK 36 IK 245/08
Name des Schuldners
Zivilprozess
NK 17 C 122/08
Kläger / Beklagter
Zwangsvollstreckung
NK 30 M 8534/08
Name des Schuldners

Für Überweisungen aus dem Ausland lautet die Bankverbindung:
IBAN: DE20 1001 0010 0000 3521 08
BIC: PBNKDEFF

Information für Bieter zur Sicherheitsleistung / Hinweise zur Zahlung von Bietsicherheiten

Information für Bieter zur Sicherheitsleistung:
Die Sicherheitsleistung ist rechtzeitig, ca. 1 Woche vor dem Termin beim Amtsgericht Neukölln ausschließlich auf das Konto der
Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin
Postbank Berlin
Kto.- Nr.: 0099280106
BLZ: 100 100 10
unter folgender Bezeichnung zu überweisen:
NK 70 K Aktenzeichen Sicherheitsleistung für Name des Bieters.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Einzahlung im Versteigerungstermin erbracht sein muss. Der Nachweis wird von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin direkt dem Amtsgericht übermittelt.
Wird die Sicherheitsleistung nicht benötigt, erfolgt die Rückzahlung ca. 1 Woche nach dem Termin.

Information zur Sicherheitsleistung bei Überweisung aus dem Ausland:
Die Sicherheitsleistung ist rechtzeitig, mindestens 1 Woche vor dem Termin beim Amtsgericht Neukölln ausschließlich auf das Konto der
Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin
Postbank Berlin
Kto.- Nr.: 0099280106
BLZ: 100 100 10
IBAN ( Internationale Notation ) : DE 94 1001 0010 0099 280 106
BIC ( Internationaler Bankcode ) : PBNKDEFF
unter folgender Bezeichnung zu überweisen:
NK 70 K Aktenzeichen Sicherheitsleistung für Name des Bieters.

Weitere Hinweise zur Sicherheitsleistung:
Durch eine Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes ist seit dem 16. Februar 2007 eine bare Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren nicht mehr zulässig.
Neben einer rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin vorzunehmenden Überweisung auf das vorstehende Konto der Gerichtskasse kann die Sicherheitsleistung gemäß § 69 ZVG auch im Termin wie folgt geleistet werden:

1.) Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks
Die Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Sie müssen von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und in Deutschland zahlbar sein.

2.) Bankbürgschaft
Die Bürgschaft muss unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch sein und ebenfalls von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen.

Hinweis zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach der Justiz (EGVP)

Für eventuelle Nachfragen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) stehen Ihnen
- Frau Görler, Tel.: 90191-104
- Frau Daske, Tel.: 90191-214
zur Verfügung.


Information für Schwerbehinderte
Der Haupteingang des Amtsgerichts Neukölln ist für Rollstuhlfahrer
barrierefrei zugänglich.
Um ins Gebäude zu gelangen, müssen Sie die am Eingang befindliche Klingel tätigen.Ein Wachtmeister wird Sie dann, mittels Treppenlift, in den Eingangsbereich befördern.
Von dort aus können Sie sämtliche Geschäftsstellen und Säle über den Fahrstuhl, sowie angebrachte Rampen, erreichen.
Zudem befindet sich im 1. Stock eine behindertengerechte Toilette.

Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin

Kontakt

Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Str. 77/79
12043 Berlin
- Briefanschrift: 12038 Berlin
Stadtplan


Tel.: +49 (0)30 90191-0
interne Einwahl: 9191-0
Fax: +49 (0)30 90191-122

Kontaktformular


Achtung!

Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. Nutzen Sie bitte dafür das egvp.

Ansprechpartner für das EGVP
Frau Görler
(Tel.: 030/90191-104)
Frau Daske
(Tel.: 030/90191-214)


Fahrverbindungen

Bus-Haltestellen:
Fuldastr.:
M41
Erkstr.:
104, 167, N94, M41
Weichselstr.:
N7, N94
U Rathaus Neukölln:
104, 167, N7, N94

U-Bahnhöfe:
U Rathaus Neukölln:
U7



Sprechzeiten

Bankverbindung; Bietsicherheit

Information für Schwerbehinderte



hier

Hinweise zu barrierefreien Dokumenten im gerichtlichen Verfahren

PDF-Dateien

Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen PDF-Betrachter.