Die hier angebotene Online-Version im PDF-Format ist nicht verbindlich. Die jeweils aktuelle Fassung des Geschäftsplans kann auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
laden »
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, halten Sie bitte für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, den Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und werden ggf. in Verwahrung genommen.
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Gerichts im Zimmer 126 oder unter der Rufnummer 90191 287 zu erreichen.
Der Insolvenz - Einsichtsplatz ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Gerichts im Zimmer 126 zugänglich. Hier können Sie Informationen über Insolvenzveröffentlichungen erhalten.
Die Bankverbindung für allgemeine Gerichtskosten lautet:
Kosteneinziehungsstelle der Justiz
Postbank Berlin Konto -Nr. 352 108
BLZ 100 100 10
Zusatz bei Verwendungszweck:
NK sowie das Aktenzeichen Ihres Verfahrens
| Sachgebiet: |
Verwendungszweck: (die angegebenen Geschäftszeichen sind nur Musteraktenzeichen) |
|---|---|
| Betreuung | NK 52 XVII Sch 236 Name des Betreuten |
| Nachlass | NK 60 VI 345/09 Name des Erblassers |
| Verbraucherinsolvenz |
NK 36 IK 245/08 Name des Schuldners |
| Zivilprozess |
NK 17 C 122/08 Kläger / Beklagter |
| Zwangsvollstreckung |
NK 30 M 8534/08 Name des Schuldners |
Für Überweisungen aus dem Ausland lautet die Bankverbindung:
IBAN: DE20 1001 0010 0000 3521 08
BIC: PBNKDEFF
Information für Bieter zur Sicherheitsleistung:
Die Sicherheitsleistung ist rechtzeitig, ca. 1 Woche vor dem Termin beim Amtsgericht Neukölln ausschließlich auf das Konto der
Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin
Postbank Berlin
Kto.- Nr.: 0099280106
BLZ: 100 100 10
unter folgender Bezeichnung zu überweisen:
NK 70 K Aktenzeichen Sicherheitsleistung für Name des Bieters.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Einzahlung im Versteigerungstermin erbracht sein muss. Der Nachweis wird von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin direkt dem Amtsgericht übermittelt.
Wird die Sicherheitsleistung nicht benötigt, erfolgt die Rückzahlung ca. 1 Woche nach dem Termin.
Information zur Sicherheitsleistung bei Überweisung aus dem Ausland:
Die Sicherheitsleistung ist rechtzeitig, mindestens 1 Woche vor dem Termin beim Amtsgericht Neukölln ausschließlich auf das Konto der
Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin
Postbank Berlin
Kto.- Nr.: 0099280106
BLZ: 100 100 10
IBAN ( Internationale Notation ) : DE 94 1001 0010 0099 280 106
BIC ( Internationaler Bankcode ) : PBNKDEFF
unter folgender Bezeichnung zu überweisen:
NK 70 K Aktenzeichen Sicherheitsleistung für Name des Bieters.
Weitere Hinweise zur Sicherheitsleistung:
Durch eine Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes ist seit dem 16. Februar 2007 eine bare Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren nicht mehr zulässig.
Neben einer rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin vorzunehmenden Überweisung auf das vorstehende Konto der Gerichtskasse kann die Sicherheitsleistung gemäß § 69 ZVG auch im Termin wie folgt geleistet werden:
1.) Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks
Die Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Sie müssen von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und in Deutschland zahlbar sein.
2.) Bankbürgschaft
Die Bürgschaft muss unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch sein und ebenfalls von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen.
Für eventuelle Nachfragen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) stehen Ihnen
- Frau Görler, Tel.: 90191-104
- Frau Daske, Tel.: 90191-214
zur Verfügung.
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Str. 77/79
12043 Berlin - Briefanschrift: 12038 Berlin
Stadtplan
Tel.: +49 (0)30 90191-0
interne Einwahl: 9191-0
Fax: +49 (0)30 90191-122
Kontaktformular
Achtung!
Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. Nutzen Sie bitte dafür das egvp.
Ansprechpartner für das EGVP
Frau Görler
(Tel.: 030/90191-104)
Frau Daske
(Tel.: 030/90191-214)
Fahrverbindungen
Bus-Haltestellen:
Fuldastr.:
M41
Erkstr.:
104, 167, N94, M41
Weichselstr.:
N7, N94
U Rathaus Neukölln:
104, 167, N7, N94
U-Bahnhöfe:
U Rathaus Neukölln:
U7