Hinweis:
Für kosten- oder gebührenbefreite Antragsteller und im elektronischen Datenaustausch ist die Verwendung einer Kennziffer zwingend notwendig („Kennzifferantrag“).
1. Papierantrag:
Für manuelle „Papier-Anträge“ besteht Vordruckzwang. Bitte verwenden Sie ab 01.01.2011 nur Vordrucke für das automatisierte Verfahren in der Fassung vom 01.06.2010 (Anträge der Fassung 01. 01. 2009 dürfen noch bis zum 31.12.2010 verwendet werden). Die
im Schreibwarenhandel erhältlichen Vordrucke sind entsprechend gekennzeichnet. Zum Ausfüllen und Bedrucken kann der "Online-Mahnantrag" genutzt werden („
Papiervordrucke“).
2. „Barcode-Antrag“:
Im Internet spontan ausfüllbarer Antrag
(www.online-Mahnantrag)
, welcher ohne Signaturkarte und ohne Vordrucke lokal auf Normalpapier ausgedruckt,
unterschrieben und dem Mahngericht übersandt werden kann. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um ein zulässigen maschinell lesbaren Antrag im Sinne des § 690 Abs. 3 Satz 2 ZPO (Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwälte).
3. „Online-Mahnantrag“:
Im Internet spontan ausfüllbarer Einzelantrag
(www.online-Mahnantrag)
, welcher via Internet grundsätzlich
sofort übertragen werden kann. Wegen der erforderlichen Unterschrift (hier: elektronische Signierung) ist eine zwar handelsübliche, aber für dieses Verfahren gesonderte geeignete
Signaturkarte nebst Lesegerät erforderlich (www.bundesnetzagentur.de)
. Zudem benötigt der Antragsteller ein OSCI-gestütztes registriertes elektronisches Postfach (
"Elektronisches Gericht- und Verwaltungspostfach - EGVP" oder ein Alternativangebot; siehe
www.egvp.de
).
4. „Antragsteller im „Elektronischen Datenaustausch - EDA“:
Antragsteller mit einem regelmäßig größeren Volumen können eine Mehrzahl von Anträgen zeitgleich via Internet oder Datenträger übermitteln
(Elektronischer Datenaustausch).
Folgende Voraussetzungen bestehen:
1. Der Antragsteller benötigt grundsätzlich eine
Inkassosoftware , welche auf dem "freine Markt" erhältlich ist (
Liste der Softwarehersteller
).
2. Der Antragsteller benötigt eine
Signaturkarte nebst Lesegerät (www.bundesnetzagentur.de)
3. Der Antragsteller muss sich vorher beim Mahngericht schriftlich registrieren lassen („
Kennzifferantrag“ erforderlich).
4. Der Antragsteller benötigt ein OSCI-gestütztes registriertes elektronisches Postfach (
"Elektronisches Gericht- und Verwaltungspostfach - EGVP" oder ein Anlternativangebot; siehe
www.egvp.de
).
"Bei technischen Fragen können Sie Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr den telefonischen Hotline-Service der Firma Westernacher nutzen, erreichbar unter der Telefonnummer 01805 - 348778 (Kosten 0,14 Euro pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder per E-Mail unter "egvp@westernacher.com".
Hinweis: Die Firma Westernacher leistet nur den technischen und organisatorischen Support für die Antragstellung per Internet."