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Allgemeine Informationen:
Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren
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Neue EDA-Formate ab 1.1.2011
Im Zuge der Neufassung der drei Folgeanträge
· "Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids",
· "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids"
· "Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids"
zum 01.01.2011 werden die folgenden Gültigkeitsregeln festgelegt:
MB-Antrag Format/Version 3 / 3.2.0 noch gültig bis 31.12.2011
Folge-Anträge Format/Version 3 / 3.2.0 noch gültig bis 31.12.2011
Nachrichten der Gerichte Format/Version 3 / 3.2.0 war noch gültig bis 31.12.2010
MB-Antrag Format/Version 3 / 3.3.0 weiterhin gültig
Folge-Anträge Format/Version 3 / 3.3.0 noch gültig bis 31.12.2011
Nachrichten der Gerichte Format/Version 3 / 3.3.0 war noch gültig bis 31.12.2010
MB-Antrag Format/Version 4 / 4.0.00 weiterhin
NEMB-, VB- und NEVB-Anträge* Format/Version 4 / 4.0.00 noch gültig bis 31.12.2012
NEMB-, VB- und NEVB-Anträge Format/Version 4 / 4.1.00 weiterhin gültig
Sonstige Folge- Anträge Format/Version 4 / 4.0.00 weiterhin gültig
Nachrichten der Gerichte Format/Version 4 / 4.0.00 weiterhin gültig
Das bedeutet:
Alle Mahngerichte erstellen ab 01.01.2011 ihre Nachrichten ausschließlich im Format 4 (Version 4.0.00 im Dateivorsatz).
Sämtliche Anträge Version 03.2.0 und Folgeanträge Version 03.3.0 können nur noch bis zum 31.12.2011 eingereicht werden.
Ab 01.01.2012 sind nur noch die folgenden Anträge möglich:
Alle Anträge im Format 4
Mahnbescheidsanträge im Format 3 (Version 03.3.0)
* Ergänzt am 03.08.2010
Mit Rücksicht auf die stark rückläufige Bedeutung der Diskettentechnik wurde im Amtsgericht Wedding in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Justiz die Diskette als elektronisches Datenaustauschmedium im Mahnverfahren zum 31.12.2010 abgeschafft.
Ab diesem Zeitpunkt steht für den elektronischen Datenaustausch nur noch das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich ggfs. mit Ihrem Software-Hersteller in Verbindung, um notwendige Umstellungen vorzunehmen und teilen Sie das Umstellungsdatum dem Amtsgericht Wedding mit. Sollte Ihr Antragsvolumen nicht zu hoch sein, käme auch die Einreichung der Anträge mittels des "Barcode-Antrages" in Frage. Hiermit können Einzelanträge in papiergebundener Form eingereicht werden.
Neue Mahnbescheidsvordrucke ab 01.06.2010 gültig!
Für manuelle „Papier-Anträge“ besteht Vordruckzwang. Bitte verwenden Sie ab 01.06.2010 die neuen Vordrucke für das automatisierte Verfahren in der Fassung vom 01.06.2010. Die Vordrucke sind entsprechend gekennzeichnet. Andere Vordrucke dürfen nicht mehr verwendet werden. Die Antragsbearbeitung nicht mehr gültiger Vordrucke muss zurückgewiesen werden.
Für Mahnantragsteller im Ausland ist seit dem 12.12.2008 das Amtsgericht Wedding zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO n.F.).
§ 690 Abs. III ZPO wurde dahingehend ergänzt, das für Rechtsanwälte die Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch im Wege der elektronischen Übermittlung zulässig ist. Diese Regelung trat mit Wirkung zum 1.12.2008 in Kraft. Elektronischer Datenaustausch im Sinne dieser Vorschrift ist die Übermittlung per Datenträger, EGVP (s.o.) oder auch im Wege des Barcodeantrages.
Weitere Informationen
Das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg ist seit dem 20.02.2007
für den so genannten "Barcode-Antrag" freigeschaltet worden.
Der "Barcode-Antrag" bedeutet eine weitere Möglichkeit
der Antragstellung. Spontan kann ohne Mahnbescheidvordruck oder
Signaturkarte über die Seite www.online-Mahnantrag
ein
Antrag auf dem eigenen Drucker erzeugt werden. Dieser muss
lediglich noch unterschrieben und an das Mahngericht übersandt
werden.
Es handelt sich zwar grundsätzlich um eine weitere Form des
Papierantrages, dieser kann jedoch mittels des Barcodes beim Gericht
maschinell eingelesen werden.
Amtsgericht Wedding
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13357 Berlin - Wedding
Stadtplan
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Fax: 030/90156-664
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